Arbeitslosenversicherung in Chile: Reform und Innovation
Erwartet wird, dass die ALV-Reform für die Arbeitstätigen in Chile zu realen Verbesserungen der sozialen Sicherheit führen wird
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Seit der Reform des vorhergehenden Sozialversicherungsprogramms für Arbeitslose im Jahr 2001 hat Chile ein innovatives zweistufiges Arbeits- losenversicherungsprogramm (ALV) für neu Beschäftigte eingeführt. Versicherte Arbeitstätige sind durch ein Individuelles Arbeitslosenkonto (Régimen de seguro de cesantía) gedeckt, das ergänzt wird durch eine Solidaritätskomponente, die vom Arbeitslosensolidaritätsfonds (Fondo de Cesantía Solidario) bezahlt wird. Die chilenischen Behörden reformierten das Programm indessen im Januar 2009 ein weiteres Mal.
Mit der neuen Reform sollte eine Reihe spezifischer Probleme angegangen werden: Das bisherige System war schlecht auf die Realitäten des chilenischen Arbeitsmarkts abgestimmt, wo Anstellungswechsel häufig sind, Langzeitarbeitslosigkeit verbreitet ist und die Beitragsbiographie oft Löcher aufweist. Weitere von der Reform angegangene Probleme sind die zu strengen Berechtigungskriterien, die den Bezug von Leistungen einschränkten, sowie der kurze Zeitraum, in dem Leistungen gezahlt wurden. Trotz der neuen Reform-Gesetzgebung bleiben weitere Schwierigkeiten, nicht zuletzt hinsichtlich der Zugänglichkeit und Angemessenheit von Arbeitslosenleistungen und der Wirksamkeit von Arbeitsvermittlungsdiensten.
Kontext und Motivation für die ALV-Reform 2009
Die ALV-Reform 2001 erfolgte weitgehend als Reaktion auf die Folgen der asiatischen Wirtschaftskrise der 90-der Jahre, welche die chilenischen Arbeitslosenrate in zweistellige Bereiche hochschnellen ließ. Seither haben die chilenischen Entscheidungsträger die Auswirkungen der Reform analysiert, um die Deckung weiter zu verbessern und die Wirksamkeit des Systems zu erhöhen. Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde dieser Reformprozess in der zweiten Hälfte des Jahrs 2008 intensiviert. Im August 2008 wurde dem Kongress eine Gesetzesvorlage vorgelegt, im Dezember verlangte die Regierung eine schnelle Abwicklung und im Januar 2009 wurde das Gesetz angenommen (mit Inkrafttreten ab 1. Mai 2009). Bemerkenswert ist, dass ähnliche Ziele wie in dieser Reform bereits in der Reform der chilenischen Altersrentenversicherung 2008 umgesetzt wurden: erweiterte Deckung und höhere Leistungen durch Solidaritätskomponenten sowie eine größere Flexibilität bei den Beitragszahlungen.
Struktur und Merkmale der ALV
Das System der chilenischen ALV gilt strukturell als Vorreiter, vereint es doch Individuelle Arbeitslosenkonten (IAK) mit einer Sozialversicherungskomponente (Arbeitslosensolidaritätsfonds – ASF). Die monatlichen Beiträge zum System entsprechen 3% der versicherten Gehälter.
Für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen wird der Beitrag allein vom Arbeitgeber übernommen. Bei Angestellten in unbefristeten Arbeitsverhältnissen wird der Beitrag von Arbeitnehmer (0.6% des Monatseinkommens gehen direkt auf das IAK) und Arbeitgeber (2.4% des Monatseinkommens werden auf IAK und ASF aufgeteilt) gemeinsam aufgebracht. Der Arbeitgeberbeitrag geht zu einem größeren Teil auf das IAK des Arbeitnehmers und nur ein kleiner Anteil wird in den ASF eingezahlt (0.8% bzw. 0.2% für Arbeitnehmer in unbefristeten bzw. befristeten Anstellungsverhältnissen; siehe Figur 1). Der ASF wird zusätzlich durch einen monatlichen Fixbetrag aus allgemeinen Steuereinnahmen mitfinanziert; aufs Jahr gesehen entspricht dies ca. 14.5 Mio. USD.
Die vom IAK finanzierten ALV-Leistungen werden in monatlichen Beträgen so lange ausgezahlt, bis die angesammelten Ressourcen des individuellen Kontos erschöpft sind. Die Höhe der Leistungen ergibt sich aus einem abnehmenden Leistungssatzschlüssel, und sie werden höchstens fünf Monate lang ausgezahlt: im ersten Monat erhalten die Arbeitnehmer eine Leistung, die 50% des Durchschnittsentgelts der letzten 12 Monate entspricht; im zweiten Monat sind es noch 45% und so fort bis zum fünften Monat, in dem 30% ausgezahlt werden (siehe Figur 2).
Berechtigungskriterien für IAK-Leistungen
Unbefristete Anstellungsverhältnisse: Wenn ein Arbeitnehmer kündigt oder entlassen wird und über eine kumulierte Summe von 12 Beitragsmonaten verfügt, kann er so viele monatliche Zahlungen vom eigenen IAK erhalten wie er Beitragsjahre geleistet hat, und zwar maximal fünf. Die Arbeitslosenleistung wird allein vom IAK finanziert.
Wenn einem Arbeitnehmer (gemäß Arbeitsrecht) gekündigt wird und er verfügt über 12 aufeinander folgende Beitragsmonate, wird die Arbeitslosenleistung für maximal fünf Monate vom IAK übernommen.
Befristete Anstellungsverhältnisse: Ungeachtet der Ursache der Arbeitslosigkeit kann ein Arbeitnehmer den Betrag auf dem IAK als Einmalzahlung abziehen, wenn er über eine kumulierte Summe von sechs Beitragsmonaten verfügt.
Berechtigungskriterien für ASF-Leistungen
Aus dem ASF können Arbeitslosenleistungen bezahlt werden, wenn: der Arbeitnehmer in den letzten 24 Monaten 12 Beitragsmonate aufweist, er die letzten drei Beitragsmonate aufeinander folgend beim selben Arbeitgeber angestellt war; ihm (gemäß Arbeitsgesetz) gekündigt wurde; zu dem Zeitpunkt, zum dem die Leistung beansprucht wird, in keinem Anstellungsverhältnis steht; und das IAK keinen genügenden Saldo aufweist, um die nach Figur 2 oben festgelegten Leistungen zu bezahlen.
Der Zugang zu ASF-Leistungen ist freiwillig und ergänzt die fälligen IAK-Leistungen (siehe Figur 2), wenn der Saldo des IAK aufgebraucht ist. Arbeitslose werden beim erstmaligen Leistungsanspruch über ihre Rechte informiert und müssen sich entscheiden, ob sie auf den ASF zurückgreifen wollen oder nicht. Ein Leistungsbezug aus dem ASF ist nur zweimal pro Fünfjahresperiode möglich.
Ist ein Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis berechtigt, Leistungen aus dem ASF zu beziehen, erhält er auf der Grundlage des bisherigen Durchschnittsentgelt fünf Monate lang Leistungen nach einem abnehmendem Leistungssatzschlüssel, der gleich demjenigen des IAK ist. Gemäß der Reform von 2009 können Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen während zwei Monaten ASF-Leistungen mit einem Leistungssatz von 35% bzw. 30% erhalten.
Der Hauptunterschied zwischen einem Bezug von ASF- oder IAK-Leistungen ist die Qualität der sozialen Sicherung. Im ersten Fall wird dem Arbeitnehmer der Erhalt einer Auszahlleistung für eine festgelegte Dauer und in einem festgelegten Betrag zugesichert, während Dauer und Höhe der Leistungen im zweiten Fall ausschließlich von der angesparten Summe abhängen, die sich aus der individuellen Arbeitsbiographie ergibt.
Arbeitnehmer in prekäreren Anstellungsverhältnissen oder mit weniger guter Qualifizierung oder in weniger produktiven Wirtschaftssektoren weisen oft kürzere Anstellungen und niedrigere Einkommen auf. Dies ergibt niedrigere Ansparsummen auf dem IAK und eine sinkende Wahrscheinlichkeit, die Berechtigungskriterien für ASF-Leistungen zu erfüllen. In Zeiten der Nichtbeschäftigung sind die IAK-Leistungen oft die einzige Quelle für Einkommensschutz und reichen in Anbetracht des niedrigen Verdientes oft nicht aus.
ALV-Reform für eine umfassendere Deckung und höhere Wirksamkeit
Die Reform von 2009 wurde stimuliert durch strategische Schwierigkeiten in drei Bereichen:
- Ein bedeutender Anteil der Beschäftigten in Chile arbeitet in befristeten Verhältnissen und war bislang vom IAK und seinen höheren und umfassenderen Leistungen ausgeschlossen. Im Dezember 2008 waren ca. 44% der Beitragszahler des ALV-Systems Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen. Die Renten-Oberaufsicht, die staatliche Stelle für die Kontrolle des ALV-Programms, errechnete, dass diese Gruppe im Mittel einen geringeren Leistungssatz aus dem IAK erhielt als Arbeitnehmer mit ASF-Leistungen.
- Dank der ALV-Reform haben Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen unter denselben Bedingungen wie unbefristet Beschäftigte Zugang zu ASF-Leistungen, erhalten jedoch nur über zwei Monate Bezüge mit geringeren Leistungssätzen. Das Argument für eine Verlängerung der Deckung bis zu einer gewissen Grenze entsprang einzig der Sorge um mögliche Verhaltensänderungen dieser Arbeitnehmer bei der Stellensuche.
Sogar für Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen, die zuvor durch den ASF gedeckt waren, erwiesen sich die Kriterien für einen möglichen Bezug oft als unerreichbar. Jährlich waren nur 25% der Leistungsempfänger mit unbefristeten Verträgen auch für ASF-Leistungen bezugsberechtigt. Haupthindernis für viele Beschäftigte waren die verlangten 12 aufeinander folgenden Beitragsmonate. Angesichts der hohen Fluktuation stellte sich diese Bedingung als sehr schwierig heraus. Neu werden nun 12 Beitragsmonate in den vergangenen 24 Monaten verlangt, wobei die letzten drei Beitragsmonate aufeinander folgend beim selben Arbeitgeber verbracht sein müssen.
- Hinsichtlich der Qualität der Leistungen war es ein Nachteil, dass die Bezugsdauer unabhängig von der nationalen Arbeitslosenquote festgelegt wurde. Damit wurde außer Acht gelassen, dass es in Zeiten höherer Arbeitslosigkeit im Mittel länger dauerte, bis eine Stelle gefunden war. Mit der ALV-Reform gilt nun, dass in Monaten, in denen die nationale Arbeitslosenquote mindestens einen Prozentpunkt höher liegt als der nationale Vierjahresdurchschnitt, alle Leistungsempfänger, die ihr letztes monatliches Arbeitslosengeld erhalten sollen, zwei zusätzliche Bezugsmonate mit einem Leistungssatz von 25% ihres bisherigen Verdiensts erhalten können.
Verbleibende strategische Herausforderungen
ALV und Entlassungsgelder: Beschäftigte in unbefristeten Anstellungen, die wegen sogenannter „wirtschaftlichen Zwänge“ entlassen werden und 12 oder mehr Monate angestellt waren, haben ein Anrecht auf eine Entlassungsabfindung in Höhe eines Monatsentgelts pro Jahr geleisteter Arbeit. Gegenwärtig kann der vom Arbeitgeber auf das IAK gezahlte Gehaltsanteil von der zu zahlenden Entlassungsabfindung abgezogen werden. Dies wird als Vorteil erachtet, da der Arbeitgeber so Rückstellungen für mögliche zukünftige Verbindlichkeiten machen kann, was insbesondere in Zeiten hoher Personalfluktuation wichtig ist, wenn die Unternehmen Entlassungsabfindungen bezahlen müssen. Bleibt jedoch die Frage, ob die ALV und die Entlassungsabfindungen besser aufeinander abgestimmt und ob letztere durch eine großzügigere ALV-Leistung ersetzt werden sollen. Bis heute hat der Mangel an statistischen Daten zu Höhe und Deckung von Entlassungsabfindungen noch keine fundierte Diskussion zu den Vor- und Nachteilen dieser strategischen Option erlaubt.
Beitragscharakter der ALV: Auch nach Einführung der Reform sind die Kriterien für den Bezug von ALV-Leistungen für viele Arbeitstätige relativ schwierig zu erfüllen: 12 Beitragsmonate in den vergangenen 24 Monaten, und die letzten drei Monate müssen aufeinander folgend beim selben Arbeitgeber verbracht sein. Mit der gegenwärtigen internationalen Krise wird dies für die Arbeitnehmer zunehmend schwieriger werden. Eine große Herausforderung ist deshalb die Frage, ob der Beitragscharakter der ALV weiter gelockert oder sogar mit nicht beitragsbezogenen Programmen ergänzt werden soll, wie dies bereits bei der Reform des Altersrentensystems 2008 geschehen ist.
Ausweitung der ALV-Deckung: Im Jahr 2008 waren ca. 60% der Arbeitstätigen durch die ALV gedeckt. Ein großer Teil der aktiven Bevölkerung ist demnach weiterhin nicht gegen Arbeitslosigkeit geschützt. Beschäftigte in der Schattenwirtschaft, Staatsbeamte, Arbeitgeber und Selbstständige sind vom System ausgeschlossen, so dass sie in Zeiten ohne Beschäftigung keinen formellen Schutz genießen und auf Notprogramme für Arbeitslose und andere soziale Sicherungssysteme angewiesen sind. Eine strategische Frage lautet, ob die gesetzliche Deckung auch auf Staatsbeamte und andere formelle Anstellungsformen ausgedehnt werden soll; sowie, wie die Einhaltung auch bei kleinen, vorgeblich versicherten Wirtschaftsakteuren verbessert werden kann.
Die Wirksamkeit von Arbeitsvermittlungsdiensten: Bei der Verbesserung von Arbeitsvermittlungsdiensten ist noch viel möglich. Insbesondere sind die ALV und die anderen Programme zur Verbesserung der Einstellungsfähigkeit und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu wenig aufeinander abgestimmt. Eine Zielgruppe, die diesbezüglich vorrangig ins Auge gefasst werden sollte, ist die der ALV-Leistungsempfänger. Die Arbeitslosen dürften dadurch bald wieder schneller an die Arbeit zurückkehren können, insbesondere da sich die Wirtschaft wieder von der aktuellen Krise zu erholen beginnt.
Erwartet wird, dass die ALV-Reform für die Arbeitstätigen in Chile zu realen Verbesserungen der sozialen Sicherheit führen wird: Die Berechtigungskriterien sind flexibler gestaltet und die erwarteten Leistungen fallen höher aus. Die Frage bleibt hingegen, ob diese Maßnahmen ausreichen, um einen angemessenen Arbeitslosenschutz zu gewähren. Eine der Herausforderungen besteht darin vorherzusagen, wie der Arbeitsmarkt auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise reagieren wird, und zusätzliche strategische Maßnahmen ins Auge zu fassen, die nötig sein könnten, um sie soziale Sicherheit der Arbeitstätigen und ihrer Familien zu gewährleisten.
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Reformen der sozialen Sicherheit
aus Bolivien, Brasilien, Ecuador, Finnland, Gambia, Indien, Irland, Japan, Israel, Kanada, Kuba, Malaysia, Mali, Niederlande, der Russischen Föderation, Uganda und Uruguay
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Die Beobachtungsstelle der sozialen Sicherheit der IVSS hat eine Auswahl kürzlich durchgeführter Reformen von Systemen des Sozialschutzes zusammengestellt. Der Artikel enthält Hyperlinks zu einer vollständingen Beschreibung der Reformen in den IVSS-Länderprofilen.
Bolivien: Reform des Rentensystems und Einführung konditionierter Transferleistungen
Nach intensiven Debatten wurden am bolivianischen Rentensystem wichtige Änderungen vorgenommen, die Anfang 2008 in Kraft traten.
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Brasilien: Ausdehnung des Sozialtransferprogramms für Familien während der globalen Finanzkrise
Brasilien hat die Ausdehnung von Bolsa Família, einem landesweiten Geldtransferprogramms für Familien, auf weitere 1,3 Millionen arme Familien bis Ende 2009 angekündigt.
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Ecuador: Verbesserte Leistungsanpassung und Einführung einer Mindestrente
(Quelle: SSA) Die Nationalversammlung Ekuadors hat am 10. März eine Reihe von Änderungen des Gesetzes über die Soziale Sicherheit gebilligt, die am 1. April in Kraft treten.
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Finnland: Arbeitgeberbeiträge zum universellen Rentensystem gesenkt
(Quelle: SSA) Finnlands Zusatzhaushalt vom Januar 2009 schafft die Arbeitgeberbeiträge zum universellen Rentensystem (KELA) schrittweise ab und erhöht die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zum einkommensbezogenen Rentensystem (TyEL).
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Gambia: Reorganisation der Anstalt für soziale Sicherheit und Wohnungsfinanzierung
2008 wurde die Sozialversicherungsabteilung der Anstalt für soziale Sicherheit und Wohnungsbaufinanzierung (Social Security and Housing Finance Corporation, SSHFC) umstrukturiert.
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Indien: Neuere Initiativen in der Staatlichen Versicherungsanstalt für Arbeitnehmer
Das Gesetz über die Versicherung der Staatsbediensteten (Employees' State Insurance Act) bietet den Arbeitnehmern im formalen Sektor Sozialschutz gegen Risiken wie Krankheit, Mutterschaft, Tod oder Invalidität infolge eines Arbeitsunfalls.
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Irland: Besteuerung der Bezüge des öffentlichen Dienstes zur Finanzierung der Renten des öffentlichen Dienstes
(Quelle: SSA) Zum 1. März wurde eine neue Steuer auf die Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eingeführt, um die Rentenfinanzierung in diesem Bereich zu unterstützen.
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Israel: Rentensicherheitsnetz zur Entschädigung von Verlusten freiwilliger Rentensysteme
(Quelle: SSA) Die israelische Regierung billigte am 13. Januar ein Rentensicherheitsnetz, welches bestimmte Arbeitnehmer entschädigt, die kurz vor dem Ruhestand stehen und ihr Geld in freiwilligen, vom Arbeitgeber getragenen Rentensystemen seit November 2008 verloren.
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Japan: Einrichtung des Japanischen Krankenversichererverbandes
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2008 wurde der Japanische Krankenversichererverband (JKVV) als staatliche Einrichtung geschaffen, welche die Verwaltung des staatlichen Krankenplichtversicherungssystems (KVS) übernimmt, die zuvor vom Sozialversicherungsamt (SVA) wahrgenommen wurde und vor allem Beschäftigte in Klein- und Mittelbetrieben und ihre Familien versichert.
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Kanada: Provinzregierung von Quebec gibt Garantie für zahlungsunfähige Rentensysteme ab
(Quelle: SSA) In einem Versuch, die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Rentensysteme Quebecs abzufedern, hat die Provinzregierung von Quebec am 15. Januar ein Gesetz verabschiedet, welches zeitlich befristet Leistungen für die Arbeitnehmer und Rentner in Unternehmen mit zahlungsunfähigen Rentensystemen garantiert.
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Kuba: Neues Gesetz über soziale Sicherheit
(Quelle: SSA) Kubas neues Gesetz über soziale Sicherheit, welches am 22. Januar in Kraft trat, sieht größere Änderungen der Ruhestandsregelungen in einem siebenjährigen Zeitraum vor.
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Malaysia: Bestimmungen zur Erhöhung der Leistungen und Ausdehnung der Deckung
(Quelle: SSA) Am 1. Januar setzte Malaysia eine Reihe von Änderungen im Rentensystem für den öffentlichen Dienst (PSPS) zugunsten der Beschäftigten und Rentner des staatlichen Sektors um, welche die Leistungen erhöhen und die Deckung verbessern.
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Mali: Hin zur Einführung einer obligatorischen Krankenversicherung und einer medizinischen Grundversorgung
Anfang 2009 verabschiedete die malische Regierung zwei Gesetzesvorhaben. Mit dem einen wurde ein System einer obligatorischen Krankenversicherung (Assurance maladie obligatoire - AMO), mit dem anderen ein System der medizinischen Versorgung (Régime d'assistance médicale - RAMED) für die bedürftige Bevölkerung eingeführt.
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Niederlande: Sanierungsphase für unterfinanzierte Pensionsfonds verlängert
(Quelle: SSA) Die holländische Regierung kündigte am 20. Februar eine zeitlich befristete Verlängerung der für unterfinanzierte Pensionsfonds möglichen Sanierungsphase an.
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Russische Föderation: Regierung legt nationales Krisenbekämpfungsprogramm zur öffentlichen Diskussion vor
Die Regierung plant, die zur Verfügung stehenden wirtschafts- und sozialpolitischen Instrumente im Rahmen eines umfassenden Krisenbekämpfungsprogramms verstärkt einzusetzen.
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Uganda: Neues Datum für die Einführung des sozialen Krankenversicherungssystems
In den letzten drei Jahren wurde die Einführung des lang erwarteten sozialen Krankenversicherungssystems mehrfach verschoben, um eine angemessene Vorbereitung und Durchführung zu sichern. Anfang 2009 nahm das Kabinett Ugandas eine weitere Resolution bezüglich der Einführung einer landesweiten Krankenpflichtversicherung ab Juli 2009 an.
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Uruguay: Neue Bestimmungen erleichtern den Zugang der Arbeitnehmer zur staatlichen Rente
(Quelle: SSA) Am 1. Februar setzte Uruguay die meisten Bestimmungen eines neuen flexiblen Rentengesetzes um, welches mehr Arbeitnehmern Zugang zu einem staatlichen Rentensystem ermöglicht.
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Uruguay: Neues System für Familienbeihilfen
Das Neue System für Familienbeihilfen (NRAF), welches 2008 in Kraft trat und auf Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten ausgerichtet ist, soll eine Ausweitung der Deckung und eine Verbesserung der Leistungen bewirken.
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Gute Praxis in der sozialen Sicherheit
Verwaltungssysteme für internationale Vereinbarungen zur sozialen Sicherheit: das Beispiel MERCOSUR
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Die Mobilität der Arbeitnehmer gewinnt zunehmend an Bedeutung und führt zur Umsetzung von Systemen der Sozialversicherung auf internationaler Ebene. Diese Systeme setzen zwischenstaatliche Vereinbarungen über die Verwaltungsprozesse voraus, welche die gewährten Leistungen ermöglichen.
In Südamerika haben die MERCOSUR-Länder (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ein Verwaltungssystem für Rentenansprüche von Personen eingerichtet, die in einem dieser Länder gearbeitet haben.
Das unter dem Kürzel SIACI (“Sistema de Acuerdos Internacionales”) bekannte System (1) setzt einen Teil des Rentenanspruchsverfahrens im Rahmen eines multilateralen Abkommens um. Das System erlaubt es den Betroffenen, die nötigen Schritte in ihrem Wohnsitzstaat unternehmen zu können, und richtet ein (elektronisches) Kommunikationssystem zwischen den Institutionen der sozialen Sicherheit der Länder ein, in denen die Erwerbstätigkeit erfolgte, um auf diese Weise die für den Dienstweg notwendige Information zu erhalten.
Auf der funktionalen Ebene besteht das System aus fünf Modulen: (i) Bearbeitung von Ansprüchen, (ii) Datenübertragung zwischen den Institutionen, (iii) digitale Unterschrift unter den entsprechenden Informationen und deren Validierung, (iv) Registrierung (Speicherung) der Operationen, (v) Berichte über die registrierten Operationen.
Strukturell entspricht das SIACI dem Modell eines „Verbandes” der beteiligten Institutionen, das auf deren Informationssystemen und einem auf ein striktes Minimum beschränkten Datenaustausch beruht.
Dieses System wurde im Rahmen eines gemeinsamen Projektes der Institutionen der sozialen Sicherheit der vier Länder (2) gemeinsam mit der Iberoamerikanischen Organisation für soziale Sicherheit (OISS) entwickelt, welche die Rolle des Projektleiters und die Aufgabe der gemeinsamen Informationsverwaltung übernommen hat. Das Projekt sieht eine umfassende Koordination zwischen den Nutzern und Fachleuten für IKT in den jeweiligen Ländern vor. Die Programmierung wurde von Dataprev (Brasilien) auf der Grundlage einer Open Source Plattform übernommen (3).
Das SIACI-System nahm seine Tätigkeit im September 2008 auf und soll weiter ausgebaut werden. Für die unmittelbare Zukunft ist die Integration von Funktionen vorgesehen, welche die Bearbeitung der Auszahlungen erlauben.
Die Einführung solcher Systeme erfordert die Lösung einer Reihe von wichtigen Problemen:
- Die Institutionen müssen ein gemeinsames Informationsmodell und Datenformat verwenden, insbesondere zur Identifizierung der Leistungsempfänger.
- Die bereitzustellenden Funktionen müssen in den Verwaltungsabläufen jeder Institution verankert sein und den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen.
- Die Authentizität der getätigten Operationen und der enthaltenen Informationen muss sichergestellt werden.
- Architektur und Technologie müssen so ausgestattet werden, dass die Verknüpfung zwischen den Institutionen sowie Politik, Normen und - Restriktionen in jeder einzelnen Organisation miteinander vereinbar sind. - Das System muss ausbaufähig sein, damit Entwicklungen in den Vereinbarungen zur sozialen Sicherheit leicht eingebaut werden können.
SIACI hat diese Fragen durch die Anwendung eines erweiterungsfähigen Modulsystems gelöst, das auf Standardtechnologie der letzten Generation basiert. Das Verbands- und Verteilungsmodell erlaubt es, die Datenschutznormen jeder Institution zu respektieren und dabei bestehende Systeme zu nutzen. Die Informationen werden in XML-Archiven (4) ausgetauscht und die Kommunikation basiert auf dem System „Web Services” (5). Die Identifikation der Leistungsempfänger wird von den Institutionen des jeweiligen Landes vorgenommen und SIACI richtet den Schriftverkehr zwischen ihnen ein. Die übermittelte Information wird von den Nutzern digital unterzeichnet, wobei externe Einrichtungen verwandt werden, die entsprechende Verarbeitungskapazitäten haben (Tokens oder Smart Cards).
Was die Auswirkungen auf die Dienstleistungen der sozialen Sicherheit angeht, erlaubt es die Nutzung von SIACI die Bearbeitung der Rentenansprüche auf der Grundlage internationaler Vereinbarungen im Rahmen von MERCOSUR entscheidend zu verbessern, indem sie diesem Verfahren eine solide und vertrauenswürdige Grundlage gab.
Lehren Aus der Einführung von SIACI ergeben sich wertvolle Lektionen und Erfahrungen.
Frühzeitige und vollständige Entscheidungen bezüglich der Architektur, des Informationsmodells, der Funktionalitäten und Technologien sind von zentraler Bedeutung für die Qualität des Produkts und dessen Umsetzung. Sie gewährleisten nicht nur die Qualität des Systems, sondern wirken sich auch nachhaltig auf Unterhalt, Fortentwicklung und Kompatibilität des Systems mit den Plattformen der Institutionen sowie eine mögliche Replizierung aus.
Für die Operation des Systems ist die Fortbildung der Nutzer von grösster Bedeutung, insbesondere zu den neuen Technologien wie der digitalen Unterschrift sowie zum Kontakt mit den Beamten in den verschiedenen Ländern. Es müssen auch unterstützende Dienstleistungen bereitgestellt werden, für die Nutzer, aber auch die Techniker in den verschiedenen Institutionen.
Replizierung
Die Möglichkeiten der Replizierung dieser Form von Systemen und Erfahrungen sind erheblich, so dass Teile derselben wieder verwendet werden können. Am besten geeignet für eine Replizierung sind entsprechende Fälle mit internationalen Vereinbarungen mit ähnlichen Regelungen und Informationsmodellen.
Bei einem Szenario mit internationalen Vereinbarungen, die unterschiedliche Informationsmodelle verwenden, lassen sich die Transmissionsmodule, die Handhabung der digitalen Unterschrift sowie die Verwaltung der Operationsregister wieder verwenden. Deshalb sind ein modulares Design und die Verwendung von Standardtechnologien erforderlich.
Das Informationsmodell selbst (die für die Bearbeitung der Leistung erforderlichen Daten) sind zusammen mit seiner formalen XML-Spezifikation kann ebenfalls wieder verwendet werden.
Wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind der Entwicklungsprozess und die Gestaltungskriterien dennoch replizierbar.
Die MERCOSUR-Länder haben ein auf IKT basierendes System zur Bearbeitung von Leistungen für Wanderarbeitnehmer eingerichtet, das nicht nur das entsprechende Verwaltungsverfahren verbessert, sondern auch interessante Erfahrungen für alle beteiligten Institutionen mit sich brachte.
(1) Die IVSS-Datenbank für Gute Praxis in der sozialen Sicherheit enthält eine detaillierte Beschreibung. Der Preis für gute Praxis für Amerika wurde 2009 für ihren Beitrag zur Entwicklung des SIACI-Systems an die Landesanstalt für soziale Sicherheit Brasiliens verliehen.
http://www.issa.int/ger/Beobachtungsstelle/Gute-Praxis
(2) ANSES in Argentinien, INSS und Dataprev in Brasilien, IPS in Paraguay, BPS in Uruguay.
(3) Als Server für die Anwendungen wurde JBoss und als Träger der Datenbanken wurde PostgreSQL verwendet.
(4) XML: Extensible Markup Language. http://www.w3.org/XML/. (5) SOAP und Web Services: http://www.w3.org/TR/wsdl.
Datenbank: Gute Praxis in der sozialen Sicherheit
Die IVSS definiert gute Praxis als jegliche Form von Erfahrungen (z.B. Maßnahmen, Handlungen, Verfahren, Programme, Projekte oder Technologien), die eine Organisation der sozialen Sicherheit umgesetzt hat, um die Verbesserung ihrer administrativen und operationellen Kapazitäten und/oder die effiziente und effektive Ausführung ihrer Programme zu fördern. Im November 2008 hat die IVSS eine neue Datenbank der Beispiele guter Praxis in der sozialen Sicherheit eingeführt, die eine einzigartige Quelle für Daten über die Entwicklungen in der Praxis der sozialen Sicherheit darstellt.
http://www.issa.int/ger/Beobachtungsstelle/Gute-Praxis
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Brasilien und Mexiko erhalten internationalen Preis für gute Praxis in der sozialen Sicherheit
Preis für gute Praxis der IVSS - Amerikas 2009
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Der Preis für gute Praxis der IVSS wurde an die Landesanstalt für soziale Sicherheit Brasiliens für ihren Beitrag zur Entwicklung eines transnationalen Datenaustauschsystems und an die Sozialversicherungsanstalt Mexikos für die Einführung eines Leistungsmanagement-Systems vergeben.
Die internationale Jury händigte beim zweiten regionalen Wettbewerb der IVSS um den Preis für gute Praxis auch 24 Bescheinigungen für besondere Verdienste aus, von denen sieben mit Prädikat vergeben wurden.
Nach der Ankündigung der Jury sprach der IVSS-Generalsekretär Hans-Horst Konkolewsky. Er gratulierte den Gewinnern und sagte „Die Beiträge der Wettbewerbsteilnehmer zeigen dynamische und innovative Ansätze der IVSS-Mitglieder in Amerika, was besonders wichtig ist in einer Zeit, in der die Finanz- und Wirtschaftskrise die soziale Sicherheit unter Druck setzt.
Der Preis für gute Praxis in Amerika wurde für folgende Beiträge vergeben:
Die Landesanstalt für soziale Sicherheit Brasiliens erhielt einen Preis für ihren Beitrag zum Aufbau eines Systems internationaler Übereinkommen (SIACI), das den elektronischen Informationsaustausch und die Verwaltung von Rentenansprüchen zwischen den Institutionen der sozialen Sicherheit in den Mitgliedsstaaten des MERCOSUR ermöglicht.
Die Sozialversicherungsanstalt Mexikos bekam einen Preis für ihr Modell zur Bewertung und Stärkung der Führungsfähigkeiten für die Wettbewerbsfähigkeit, das die Kompetenzen der Führungskräfte sowie institutionelle Dienstleistungen und Leistungsfähigkeit verbessern soll.
Folgende Beiträge wurden von der Jury mit Prädikat ausgezeichnet:
- Anguilla: Das Amt der sozialen Sicherheit von Anguilla für Transparenz und Verantwortlichkeit: Good Governance im Amt der sozialen Sicherheit von Anguilla.
- Costa Rica: Die Sozialversicherungskasse von Costa Rica für Strategische Allianzen zur Bewältigung des Wandels.
- Ecuador: Die Ecuadorianische Anstalt für soziale Sicherheit für Verwaltung und Steuerung von Gesundheitsleistungen.
- Guatemala: Die Anstalt für soziale Sicherheit Guatemalas für Finanzielle Modernisierung der sozialen Sicherheit.
- Mexiko: Die Anstalt für soziale Sicherheit und Sozialdienste für Staatsbedienstete für Umfassende Versorgung von Patienten im Seniorenalter.
- Saint Kitts und Nevis: Das Amt für soziale Sicherheit für Eine breit gefächerte Strategie für das Management des Amtes für soziale Sicherheit. - Vereinigte Staaten: Die Verwaltung der sozialen Sicherheit für das Projekt Verbesserung der Zugänglichkeit: Das Best Practice Portal der SSA.
Bescheinigungen über besondere Verdienste erhielten auch Institutionen aus Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Guatemala, Mexiko, Peru und Saint Vincent und die Grenadinen.
Der Preis für gute Praxis der IVSS wird auf dem Regionalforum für Amerika in Mexiko vorgestellt (Termin steht noch nicht fest) .
Die vollständige Liste der Wettbewerbsergebnisse, eine Beschreibung der Beiträge der Gewinner des Preises für gute Praxis in Amerika und Zugang zur Datenbank für gute Praxis in der sozialen Sicherheit weltweit finden Sie auf folgender Webseite der IVSS: www.issa.int/goodpracticeamericas.
Der Preis für gute Praxis der IVSS wurde 2008 ins Leben gerufen, um gute Praktiken in der Verwaltung der sozialen Sicherheit entsprechende Anerkennung zu verschaffen und Verbesserungen und Innovationen in Verwaltung, Operation und Umsetzung der Systeme der sozialen Sicherheit ein stärkeres Profil zu geben. Die Preise werden regional im Rahmen der Regionalforen für soziale Sicherheit der IVSS in einem dreijährigen Zyklus vergeben und werden auch auf dem Weltforum für soziale Sicherheit in Kapstadt, Südafrika, im Jahre 2010 vorgestellt.
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Die weltweite Arbeitsplatzkrise bewältigen: Erholung durch Politik für menschenwürdige Arbeit
Bericht des IAO-Generaldirektors an die 98. Internationale Arbeitskonferenz
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Dieser Bericht fordert ein weltweites Abkommen für Arbeitsplätze, um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Beschäftigung und den Sozialschutz so schnell wie möglich zu bewältigen. Das vorgeschlagene Abkommen soll Beschäftigung und Sozialschutz ins Zentrum der politischen Massnahmen gegen die Krise stellen, damit sich Beschäftigung schneller erholt, der Zugang zu Arbeitsplätzen für alle durch spezielle Massnahmen für benachteiligte Gruppen gewährleistet und die Deckung durch Sozialschutz sowie soziale Sicherheit ausgedehnt wird.
Mehr Informationen und Download (externer Link)
http://www.ilo.org/global/What_we_do/Officialmeetings/ilc/ILCSessions/98thSession/ReportssubmittedtotheConference/lang--en/index.htm
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Die Wirtschafts- und Finanzkrise: Antwort durch menschenwürdige Arbeit
Neue Publikation des Internationalen Institutes für Arbeitsfragen der Internationalen Arbeitsorganisation
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Dieser Bericht untersucht die politischen Massnahmen, die in über 40 Ländern angekündigt worden sind, um die weltweite Wirtschaftskrise zu bewältigen. Er zeigt, dass zu wenig unternommen wurde, um das Risiko einer Rezession der Arbeitsmärkte in einem Ausmass zu begegnen, das seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr auftrat. Und er enthält einen Analyserahmen für eine globale Strategie, die sich an Arbeitsplätzen und Sozialschutz als entscheidende Faktoren für die Bewältigung der Krise orientiert.
Mehr Informationen und Download (externer Link)
http://www.ilo.org/public/english/bureau/inst/publications/books.htm
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Gemeinsamer Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2009
Neuer Bericht der Europäischen Kommission
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Der gemeinsame Bericht untersucht die integrierten nationalen Strategien der EU-Mitgliedsstaaten zur sozialen Eingliederung, Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege. Er fasst die wichtigsten Trends auf der Ebene der EU und der der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen. Der Bericht ist das Ergebnis eines Prozesses, an dem die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union beteiligt sind.
Mehr Informationen und Download (externer Link)
http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/joint_reports_en.htm#2009
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Private Altersvorsorge 2008
Neue Publikation der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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Dies ist die erste Ausgabe der neuen OECD-Publikation Private Pensions Outlook, die den Leser durch die sich ändernde Landschaft der Vorsorge für Einkommen im Ruhestand führt. Diese Ausgabe enthält einen besonderen Teil zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die private Altersvorsorge sowie gründliche internationale Analysen privater Altersvorsorgesysteme in der OECD und ausgewählten nicht-OECD-Ländern. Die Publikation konzentriert sich auf die Rolle von Pensionskassen, enthält aber auch Daten zu staatlicher Rentenreservefonds, welche die Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit vervollständigen.
Mehr Informationen und Download (externer Link)
http://www.oecd.org/daf/pensions/outlook
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IKT-Projekte verändern Organisationen der sozialen Sicherheit und können neue Herausforderungen mit sich bringen
Internationale Konferenz untersucht Rolle neuer Technologien bei kundenorientierten Dienstleistungen
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Auf einer globalen Tagung stellten Experten der sozialen Sicherheit fest, wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) staatliche Organisationen und ihre Dienstleistungserbringung in allen Regionen verändern, aber auch dass neue Entwicklungen von erheblichen neuen Risiken begleitet sein können.
„Die Investitionen in Informationssysteme und IKT-Infrastrukturen ermöglichen in der Geschichte der Menschheit bisher einmalige Verbesserungen bei sozialer Organisation, Wirtschaftstätigkeit, Komfort und Zugang zu Informationen und Wissen“, erklärte Juan Carlos Yelmo García, Doktor in Telekommunikation an der Polytechnischen Universität Madrid.
Aber Dr. García warnte auch, dass die zunehmende Komplexität der Systeme mit neuen Herausforderungen einhergehe. „Die ständig zunehmende Komplexität der Systeme und Technologien erhöht das Risiko, dass sich eine schlechte Verwaltung der technologischen Infrastruktur ergibt und letztendlich die Abläufe, Unternehmen, Organisationen und Sozialstrukturen, die sie eigentlich verbessern und unterstützen soll, zum Zusammenbruch bringt“, sagte er.
Diese Beobachtungen wurden auf der 12. Internationalen Konferenz über Informations- und Kommunikationstechnologie in der sozialen Sicherheit gemacht, die vom 3.-5. Juni 2009 in Sevilla, Spanien stattfand und von der IVSS organisiert und von der Landesanstalt für soziale Sicherheit (INSS) ausgerichtet wurde.
An dieser alle drei Jahre veranstalteten Konferenz nahmen mehr als 300 verantwortliche Manager und IKT-Spezialisten teil und erörterten das Thema IKT als strategisches Verwaltungsinstrument: Eine Basis für dynamische soziale Sicherheit. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Octavio Granado, spanischer Staatssekretär für soziale Sicherheit, und Vertretern der Regierung von Andalusien. Herr Granado unterstrich die strategische Bedeutung von IKT für nationale und grenzüberschreitende Dienstleistungen der sozialen Sicherheit und führte Beispiele aus verschiedenen spanischen und europäischen Initiativen an.
Die Referenten diskutierten ein breites Spektrum von Themen, mit denen Organisationen der sozialen Sicherheit heute im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien konfrontiert sind, so etwa die Umgestaltung von Dienstleistungen und deren Erbringung, die Dezentralisierung und damit verbundene Sicherheitsrisiken sowie die Verbesserung von Leistungsstandards und von Informationen für die Bürger.
Sozialer Wandel und technologischer Fortschritt
Organisationen der sozialen Sicherheit stehen vor den Herausforderungen des sozialen Wandels und des technologischen Fortschritts, erinnerte IVSS-Generalsekretär Hans-Horst Konkolewsky die Teilnehmer.
„Das Informationszeitalter hat die Gesellschaft verändert. Die Bürger haben höhere Erwartungen, und dies erfordert ein Umdenken in der Regierungskultur. Als Antwort auf die sich wandelnden Erwartungen der Öffentlichkeit und die Komplexität öffentlicher Bedürfnisse müssen Organisationen, die Leistungen der sozialen Sicherheit erbringen, Transformationsinitiativen starten. Diese Transformationen stärken die Rolle der Technologie, müssen aber zugleich auch die Kohärenz in Programmen zur Erbringung von Sach- und Geldleistungen betonen“, sagte er.
Integration für bessere soziale Dienstleistungen
Clarence Carter, Leiter der Regierungsabteilung für soziale Dienste, District of Columbia (USA), begann mit dem Bericht von einem dramatischen Scheitern, einer höchst verwundbaren Familie zu helfen, und erinnerte daran, dass soziale Dienste und die Systeme, die sie entwickeln, vor allem Menschen in Not dienen sollten. Wenn die Dienststellen wie in geschlossenen Silos für sich arbeiten, oder zu stark auf ein einziges Ziel ausgerichtet sind, sagte er, sei es möglich, dass Menschen „durch das Sicherheitsnetz fallen“.
Herr Carter beschrieb, wie eine durch obige Tragödie ausgelöste Überprüfung der Systeme grundlegende Mängel bei der Ausgestaltung des Netzes der sozialen Sicherheit erkannte, wobei verschiedene Programme zu stark auf ein einziges Ziel ausgerichtet waren und es an Koordination fehlte. Die Überprüfung führte zur Entwicklung integrierter operativer Prozesse unter einer Reihe von Programmen und Agenturen der sozialen Sicherheit.
„In den letzten zehn Jahren hat es der technologische Fortschritt ermöglicht, ganz unterschiedliche Informationssysteme zusammenzuschließen, um den Begünstigten bessere Ergebnisse zu bieten. Die Verwendung dieser neuen technologischen Instrumente bietet die Grundlage für die Transformationsbemühungen im District. Als Ergebnis werden die unterschiedlichen Informationssysteme zu einem leistungsstarken Instrument verbunden, das es den Agenturen ermöglicht, wie ein multidisziplinäres Team mit einem gemeinsamen Fokus auf dem Wohlergehen der Menschen zu arbeiten“, sagte Herr Carter.
Verbindung von Systemen
Auf der Konferenz würden Fallstudien aus allen Regionen vorgestellt, die die rasche Entwicklung neuer Formen des Zusammenwirkens auf nationaler und internationaler Ebene bestätigten.
In Südamerika entwickelten Organisationen der sozialen Sicherheit aus MERCOSUR-Mitgliedstaaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ein System, um Rentenanträge in einem Kontext steigender Mobilität der Arbeitnehmer durch die Verbindung der Informationssysteme und die Ermöglichung des grenzüberschreitenden Austausches wichtiger Daten zu verwalten.
2004 startete Frankreichs Sozialministerium ein Projekt, um den Datenaustausch unter Systemen von Institutionen der sozialen Sicherheit zu ermöglichen. Das Projekt baute auf gegenseitiges Vertrauen unter den Institutionen, um gemeinsame und sichere Standards mit dezentralisierter Authentifizierung anzuwenden und so einen integrierten Ansatz bei der Erbringung von Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das jüngste „Panchdeep“-Projekt der indischen Staatlichen Versicherungsanstalt für Arbeitnehmer ist eines der größten E-Government-Projekte in Indien und das System wird den Datenaustausch und Verbindungen zwischen verschiedenen Dienststellen ermöglichen, wovon mehr als 50 Million Personen betroffen sein könnten.
In Côte d'Ivoire ermöglicht die Einführung eines zentralisierten Identifikationssystems durch die Institution für soziale Sicherheit – Landeskasse für Sozialversicherung zusammen mit einem Netz für verbesserten Datenaustausch, dass die Versicherten die Zahlungen am Ort ihrer Wahl beziehen können. Diese neuen Möglichkeiten waren während einer Zeit innerer Spannungen für viele Kunden von entscheidender Bedeutung.
Erfolgreiche Entwicklung in einer schwachen Wirtschaft
IKT können auch Innovation und Leistungsstärke fördern und trotz der Herausforderungen bietet die derzeitige Wirtschaftskrise eine Gelegenheit für Organisationen der sozialen Sicherheit, ihre Dienstleistungen zu verbessern, sagte Chris Gibbon, Stellvertretender Präsident und Partner, Global Social Segment IBM (GB).
„Mit neuen Sichtweisen in Bezug auf Kundenbedarf und Programmgestaltung, sowie neuen Methoden für die Erbringung von Dienstleistungen und die Verwaltung können Administratoren bestehende Programme und Dienstleistungen verbessern und sowie innovative neue Ansätze entwickeln, um ihre Organisationen für den langfristigen Erfolg in Position zu bringen. Innovation ist in einer schwachen Wirtschaft nicht nur notwendig – sie ist unerlässlich“, sagte Herr Gibbon und führte das Beispiel einer stärkeren Segmentierung der Kunden zur besseren Betreuung an.
Aber er warnte davor, dass neue Technologien allein keinen Zugang zu Dienstleistungen eröffnen werden. „Wenn Sozialprogramme Informationen für ihre Kunden und ihr Personal erfolgreich leicht zugänglich machen sollen, müssen sie über spezielle Technologien zur Förderung der Zugänglichkeit hinausgehen und universelle Technologien einsetzen, die von allen leicht genutzt werden können“, sagte er.
Bei einem Blick in die Zukunft unterstrich Fidel Ferreras Alonso, Generaldirektor der INSS und Vorsitzender des IVSS-Fachausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie, wie sehr die Informationsgesellschaft nicht nur die Funktionsweise der Institutionen, sondern auch die Art der Beziehung der Bürger zu ihren Verwaltungen verändern. Er bestätigte, dass die IVSS IKT-Fragen in ihrem Programm weiterhin hohe Priorität einräumen wird, und insbesondere dem Austausch von Informationen über gute Praxis unter Institutionen der sozialen Sicherheit in diesem Bereich.
IKT – die Person zuerst
„Neue Stufen der Interoperabilität, Normierung und Sicherheit werden von Organisationen der sozialen Sicherheit benötigt, wenn wir eine stärkere Integration und Kundenorientierung erreichen wollen“, erklärte Yannick D’Haene, Direktor der IVSS-Beobachtungsstelle für soziale Sicherheit, und forderte einen auf den einzelnen zugeschnittenen Ansatz für neue Technologien.
„Eine realistische Beurteilung der Risiken und Zwänge, und einen proaktiven Ansatz mit Schwerpunkt auf einer klaren Vision der Bedürfnisse der Menschen werden sicherstellen, dass Organisationen der sozialen Sicherheit weiter zur Avantgarde der Transformation bei der Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit gehören“, schloss Herr D’Haene.
Mehr Information: www.issa.int/ICT2009
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Wichtige Veranstaltungen der IVSS im Jahr 2009 und 2010
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2009 und 2010 organisiert die IVSS folgende wichtige Tagungen:
16. Internationale Konferenz der Versicherungsmathematiker und Statistiker der sozialen Sicherheit
16.09.2009 - 18.09.2009 | Ottawa, Kanada
Regionalforum für soziale Sicherheit in Asien und im Pazifik
21.10.2009 - 23.10.2009 | Manila, Philippinen
Regionalforum für soziale Sicherheit in Europa
01.03.2010 - 05.03.2010 | Warschau, Polen
Regionalforum für soziale Sicherheit in Amerika
Datum noch offen | Veracruz, Mexiko
Internationale Forschungskonferenz über soziale Sicherheit
29.09.2010 - 01.10.2010 | Luxemburg
Weltforum für soziale Sicherheit
29.11.2010 - 04.12.2010 | Kapstadt, Südafrika
Mehr Information und weitere von der IVSS organisierte Veranstaltungen >>
Andere Veranstaltungen zur sozialen Sicherheit >>
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