Analyse: Soziale Sicherheit in Zeiten der Finanzkrise
Fondsverluste werden sich auf Renten auswirken
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Wenn man die zunehmende Bedeutung der voll kapitalgedeckten Rentensysteme – und die damit einhergehende Anforderung, diese wachsenden Mittel gut anzulegen – berücksichtigt, sind die unmittelbaren negativen Auswirkungen der gegenwärtigen weltweiten Finanzkrise auf die soziale Sicherheit offensichtlich: Gemäß OECD haben die Aktienmärkte der Industrieländer in einem Jahr 43 Prozent an Wert eingebüsst. In den Vereinigten Staaten allein verloren Vorsorgeanlagen rund USD 4 Billionen an Wert. Die Hälfte dieser Anlagen befand sich in Rentensystemen mit Leistungsbezug. Die Finanzkrise führt nun zu einer wirtschaftlichen Rezession, welche die Sozialversicherungssysteme allgemein beeinträchtigen wird, nicht zuletzt durch niedrigere Einkommen (und dadurch geringere Beiträge und Steuereinnahmen) und eine höhere Arbeitslosigkeit (und dadurch zusätzliche Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung).
Nicht überraschend stellen sich nun einige Fragen: Welche weiteren Auswirkungen wird die Finanzkrise auf die soziale Sicherheit haben? Sollten die Rentenfonds weiterhin so stark auf die Finanzmärkte bauen? Welche langfristigen Effekte wird die Finanzkrise auf die finanzielle Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme haben?
Allgemein wird befürchtet, dass die Sozialversicherungssysteme durch die weltweite Finanzkrise negativ beeinflusst werden. Die Mehrheit einer kleinen Auswahl an nationalen Trägern der sozialen Sicherheit, die Umlagesysteme mit Hilfe von Reservefonds finanzieren (Abbildung 1), erlitt im Jahr 2008 einen Renditerückgang zwischen 7,7 und 17,3 Prozent.
Abbildung 1: Nominalrenditen in ausgewählten Reservefonds seit Jahresbeginn
Quelle: Verschiedene Fondsberichte von 2008. Quartale 1-3 für Dänemark, Frankreich, Irland, Norwegen und die Schweiz; Quartale 1-2 für Schweden AP1, AP2, AP3 und AP4; Quartal 3 für Neuseeland; Quartal 2 für Norwegen; April-September 2008 für Kanada.
Diese Daten stimmen weitgehend mit den Zahlen der OECD für Rentenfonds in Industrieländern überein, die eine Rendite von minus 2.5 bis 33.4 Prozent zeigen (Abbildung 2).
Abbildung 2: Renditen in ausgewählten OECD-Rentenfonds seit Jahresbeginn
Quelle: OECD global pension statistics (Januar – Oktober 2008).
Die Wertverluste der Anlagen von Rentensystemen mit Beitragsbezug werden direkte Auswirkungen auf die Renten haben, insbesondere für kurz vor dem Ruhestand stehende Personen. Wie groß diese Auswirkungen sein werden, wird auch davon abhängen, welche Art von Renteneinkommen erwartet wird: ob die Einkommen in erster Linie aus (häufig privaten) Rentenfonds stammen oder nur komplementär zu einer öffentlichen Rente der sozialen Sicherheit sind. Im ersten Fall dürfte sich zunehmend die Frage nach der Zweckmässigkeit eines Rentenversicherungssystems stellen, das hauptsächlich auf der Performance der Finanzmärkte beruht.
Für die Mehrheit der Staaten weltweit, die öffentliche Rentensysteme (Abbildung 3) haben, wird das Ausmass der Krise unterschiedlich sein. Im Gegensatz zu Ländern mit Systemen mit Beitragsbezug wird sich die Finanzkrise auf Rentensysteme mit Leistungsbezug indirekt auswirken. Dennoch wird dies eine Neubeurteilung der finanziellen Nachhaltigkeit dieser Systeme erforderlich machen. Kurzfristig werden andere Sozialversicherungssysteme die unmittelbaren Herausforderungen der Wirtschaftskrise und die dadurch verursachten wachsenden sozialen Bedürfnisse zu bewältigen haben. An vorderster Front werden Arbeitslosenunterstützungsprogramme stehen: Gemäss einer vorläufigen Schätzung des Internationalen Arbeitsamtes (IAA) könnte die Zahl der Arbeitslosen bis Ende 2009 weltweit um 20 Millionen wachsen. Auch Systeme für Gesundheitsvorsorge und Familienleistungen werden Maßnahmen ergreifen müssen, um einen Beitrag zur Begrenzung der negativen Auswirkungen der Krise zu leisten.
Abbildung 3: Arten von gesetzlichen Rentensystemen in 172 Ländern
Vor diesem Hintergrund plant die Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) gemeinsam mit der Abteilung soziale Sicherheit des IAA für 2009 eine Veranstaltung, um die möglichen Auswirkungen der Finanzkrise auf die Sozialversicherungssysteme und insbesondere auf die IVSS-Mitgliedsorganisationen einzuschätzen. Im Hinblick darauf wurde bereits eine weltweite Studie in die Wege geleitet.
Während wir auf die Ergebnisse dieser Studie warten und dringend weitere Untersuchungen und Analysen der Auswirkungen der Finanzkrise auf die soziale Sicherheit benötigt werden, stehen einige Elemente bereits fest. In Ländern, die vorwiegend Rentenfonds aufweisen, wird die Finanzkrise für viele kurz vor dem Ruhestand stehende Personen direkte negative Auswirkungen haben. Für eine Mehrheit der Länder besteht jedoch kein Grund zur Panik, insbesondere für jene, in denen die Anlagen gemäß dem Sorgfaltsprinzip (prudent person principle) verwaltet wurden (siehe Richtlinien für die Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit). Die Finanzkrise schwappt nun auf die Realwirtschaft über, was die Beschäftigungslage beeinträchtigen wird. Deshalb sind zusätzliche Anstrengungen zum Schutz von Arbeitslosen und zur Förderung der Beschäftigung erforderlich. In vielen Ländern wurde dem Finanzsektor bereits Unterstützung gewährt. Übereinstimmend damit wird nun auch eine geeignete vergleichbare Unterstützung für den sozialen Sektor benötigt.
Mehr Information:
Richtlinien für die Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit >> (IVSS, Technischer Bericht 13)
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Tunesien: Reform der Krankenversicherung
Das neue System ermöglicht den Zugang zur Privatbehandlung
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Die Reform der Krankenversicherung in Tunesien wurde 1996 im Zuge einer Entscheidung des Präsidenten eingeleitet, als sich die Unzufriedenheit aller beteiligten Akteure herausstellte und sich ein gewisser „Erschöpfungszustand“ des Krankenversicherungssystems abzeichnete. Nachdem sich die staatlichen Stellen über Jahre hinweg auf die Ausdehnung der sozialen Deckung konzentriert hatten, was den Deckungsgrad des Systems von 55% im Jahre 1987 auf 90% im Jahre 2006 erhöhte, ging es nun darum, dass System gerechter zu gestalten, Qualität und Zugang zur Behandlung zu verbessern und die galoppierenden Kosten einzudämmen. Seither wurde eine umfassende Konzertation eingeleitet, die es erlaubte, die Grundlinien dieser Reform zu zeichnen, deren Prinzipien vom Gesetz Nr. 2004-71 vom 2. August 2004 festgelegt werden.
Mit der Konkretisierung der Reform wurde am 1. Juli 2007 begonnen, indem die Krankenversicherungszweige verschiedener Systeme der sozialen Sicherheit in einem neuen System zusammengelegt wurden, das die gleichen Leistungen für alle Versicherten anbietet, den gleichen Beitragssatz anwendet und von einer einzigen Kasse verwaltet wird, die zu diesem Zweck geschaffen wurde. Das neue System ermöglicht den Zugang zur Privatbehandlung, der von der Krankenpflichtversicherung lange Zeit nicht übernommen wurde, und es wurden neue Maßnahmen zur Kostendämmung ergriffen.
Hintergrund und Hauptgründe für die Reform
Ungleichheiten im System
Die Anfang der fünfziger Jahre in Tunesien geschaffene Krankenversicherung setzte sich aus mehreren staatlichen und privaten Systemen zusammen, die im wesentlichen und später allein von zwei Kassen der sozialen Sicherheit verwaltet wurden, welche jeweils die Deckung des staatlichen und des privaten Sektors übernahmen.
Diese Systeme boten den Sozialversicherten einen direkten und exklusiven Zugang zur Behandlung in den staatlichen Gesundheitseinrichtungen mit einer Kostenbeteiligung; allein das System der Arbeitnehmer des staatlichen Sektors machte eine Ausnahme von dieser Regel und ermöglichte seinen Mitgliedern den freien Zugang zu staatlichen oder privaten Leistungsträgern ihrer Wahl bei Vorauszahlung und späterer Erstattung der Kosten für die Behandlung. Zu dieser Ungleichheit bezüglich der versicherten Leistungen kam die der Beitragshöhe hinzu, die für bestimmte Systeme (insbesondere in der Landwirtschaft) relativ niedrig angesetzt waren.
Der Ausschluss des privaten Behandlungsangebots von der Deckung durch die Krankenversicherung
Bis Anfang der achtziger Jahre brachte die Beschränkung des Zugangs auf den staatlichen Sektor, der das Behandlungsangebot dominierte und die Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigen konnte, kaum Nachteile für die Versicherten. Es war übrigens der zentralen Rolle dieses Sektors und den zahlreichen, im wesentlichen von ihm ins Leben gerufenen nationalen Gesundheitsprogrammen zu verdanken, dass die Gesundheitsindikatoren im Land erhebliche Verbesserungen erfuhren.
Da es der staatliche Sektor jedoch versäumte, sich an die wachsenden Bedürfnisse einer Bevölkerung anzupassen, die der Doppelwirkung der Demografie und der Epidemiologie ausgesetzt war, und sich der Privatsektor in den letzten 20 Jahren in bemerkenswerter Weise ausdehnte, sahen sich die Versicherten immer häufiger gezwungen, letzteren in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie die Behandlungskosten selbst tragen mussten.
Immer mehr parallele Versicherungsformen
Diese Situation brachte die Versicherungsgesellschaften und Hilfsvereine dazu, Zusatzversicherungen zu entwickeln, welche die Dienstleistungen des Privatsektors abdeckten, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führte, die im wesentlichen von den Arbeitgebern getragen wurden, und die gleichen Risiken abdecken wie die gesetzlichen Systeme.
Das rasche Wachstum der Gesundheitsausgaben
Die Steigerung der Gesundheitsausgaben war aus zwei Gründen beunruhigend: zum einen wegen ihrer Geschwindigkeit, die eine wahrhafte Kostenexplosion in naher Zukunft befürchten ließ, zum anderen deswegen, weil diese Kostensteigerung vor allem zu Lasten der Haushalte ging.
Grafik 1: Gesamtentwicklung der Gesundheitsausgaben in Prozent des Bruttoinlandproduktes
Grafik 2: Entwicklung der Gesundheitsausgaben nach Finanzierungsquelle (in Millionen Dinar)
Die Prinzipien der Reform
Ausgehend von den Zielen Gleichbehandlung, Verbesserung des Zugangs zur Behandlung und Gesundheitskostendämmung stellte die Regierung folgende Prinzipien für die Reform auf:
- Zusammenfassung der Pflichtversicherungssysteme und Sicherstellung einer ausreichenden Deckung für alle Risiken;
- Beibehalt von Formen der Zusatzversicherung unter Vermeidung der Doppelversicherung;
- Ausdehnung der Krankenversicherung auf das private Behandlungsangebot bei gleichzeitiger Rationalisierung der Beziehungen zwischen Zahlenden und Leistungsträgern und Erhalt der Kohärenz des Gesundheitssystems mit seinen beiden Komponenten (staatlich und privat); - Beteiligung aller Akteure des Systems an der Gesundheitskostendämmung
Die Konzeptionsphase
Angesichts des Umfangs einer solchen Reform und ihrer Auswirkungen auf alle anderen Komponenten des Gesundheitssystems sowie ihrer politischen und sozioökonomischen Wirkungen wurde schon sehr früh ein nationaler Krankenversicherungsausschuss eingesetzt, dem Vertreter der Kassen, der sie beaufsichtigenden Ministerien, der Sozialpartner und der Berufsverbände der medizinischen und pharmazeutischen Berufe angehörten, um die Richtung der Reform gemäß den aufgestellten Prinzipien festzulegen.
Es waren lange Jahre der Konzertation und bisweilen auch Verhandlungen nötig, die von den staatlichen Stellen vorangetrieben wurden, um die unterschiedlichen Standpunkte anzunähern und einen allgemeinen Konsens zu erzielen, bevor die Reform umgesetzt werden konnte. Für das mit dem Projekt betraute Team waren Informationsreisen zu den Krankenversicherungssystemen in bestimmten europäischen Ländern sowie ein Programm der technischen Zusammenarbeit mit Fachleuten der französischen Kassen sehr hilfreich. Das Fachwissen der Beamten der Europäischen Kommission, die für ein von der tunesischen Regierung und der Europäischen Union eingerichtetes Programm zur Unterstützung der Reform zuständig waren, leistete ebenfalls einen wichtigen Beitrag.
Die Konkretisierung
Die Reforminhalte
Am Anfang der Umsetzung stand die Ausfertigung des Gesetzes Nr. 2004-71 vom 2. August 2004, das ein neues Krankenversicherungssystem schuf. Die wichtigsten in diesem Gesetz angekündigten Maßnahmen betreffen:
- die Schaffung eines einzigen, einheitlichen und obligatorischen Grundsystems für alle Versicherten, deren Verwaltung der Landeskasse für Krankenversicherung (CNAM) anvertraut wird, die von dem gleichen Gesetz ins Leben gerufen wurde;
- die Festsetzung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle erwerbstätigen Versicherten (6,75%, von denen der Arbeitgeber 4% trägt) sowie eines Beitragssatzes von 4% für die Rentenbezieher;
- die explizite Festlegung eines Leistungspakets;
- die Öffnung der Krankenpflichtversicherung für die Leistungserbringer des Privatsektors im Rahmen eines Vertragssystems, das die Beziehungen zur CNAM bestimmt;
- den Erhalt der freiwilligen Zusatzversicherung, wobei diese auf Leistungen und den Teil der Behandlungskosten beschränkt wird, die sonst der Versicherte tragen muss; - die Schaffung eines nationalen Rates für die Krankenversicherung, dem alle Akteure des Systems der Krankenversicherung angehören und der das neue System in regelmäßigen Zeitabständen evaluieren sowie notwendige neue Korrekturen vorschlagen soll.
Das Gesetz legt somit die Grundlinien des neuen Krankenversicherungssystems fest, wobei die praktischen Modalitäten in Anwendungsvorschriften geregelt werden, die Gegenstand der Konzertation aller Beteiligten sind.
Die Voraussetzungen
Damit das neue Krankenversicherungssystem umgesetzt werden konnte, wurden im vorab in drei Bereichen Maßnahmen getroffen:
a) Die Fertigstellung des Regelungssystems
Dieser Schritt wurde im wesentlichen in Abstimmung mit allen Akteuren vollzogen, darunter vor allem das Ministerium für öffentliche Gesundheit, die Sozialpartner sowie die berufsständischen Repräsentanten und Verbandsvertreter der Leistungserbringer, um die Anwendungsvorschriften des neuen Gesetzes zu formulieren, insbesondere im Bereich der medizinischen Kontrolle, der Vertragsregelung, des nationalen Krankenversicherungsrates, der Modalitäten und des Umfangs der Kostenübernahme von Behandlungen und der schrittweisen Erhöhung der Beitragssätze.
Dies erlaubte es, Funktionsweise und praktische Anwendungsmodalitäten des neuen Systems festzulegen, das den Sozialversicherten die Wahl zwischen drei Möglichkeiten der Kostenübernahme lässt, wobei unterschiedliche Regelungen bezüglich des Behandlungszugangs (staatliche oder private Leistungserbringer), der Zahlungsweise (pro Behandlungsakt oder pauschal), Form der Kostenübernahme (Kostenvorschuss oder direkte Bezahlung durch die Krankenversicherung) und des Deckungsniveaus der Behandlungskosten (Höhe der Kostenübernahme, Obergrenze für Kostenerstattung, Referenzpreise für Medikamente, etc.) bestehen. Diese Optionen gelten nur für die ambulante Behandlung. Bei Krankenhausaufenthalten finden unabhängig von der Wahl des Versicherten für alle die gleichen Regeln Anwendung.
b) Die Einrichtung der CNAM
Sogleich nach ihrer Einrichtung übernahm die CNAM zeitgleich mit ihrem Aufbau auf zentraler und regionaler Ebene auch die Verwaltung der Systeme, die von den vorher bestehenden Kassen verwaltet wurden um die Kontinuität bis zur Umsetzung des neuen Systems sicherstellen. Der Zusammenschluss der Krankenversicherungszweige dieser Kassen innerhalb der CNAM setzte auch den Transfer der Mitarbeiter, der Logistik (Büros, Material, Fahrzeuge, etc.) sowie die Einrichtung ihres eigenen Informationssystems voraus.
c) Der Abschluss von vertraglichen Regelungen mit den Leistungsträgern
Es brauchte mehrere Verhandlungsrunden und gelegentlich einen Schiedsspruch der Regierung, um die Verträge mit den die privaten Leistungserbringern vertretenden Verbänden abzuschließen, insbesondere bei der Festsetzung der Tarife.
Die als unverzichtbare Voraussetzung angesehene Vereinbarung über die wichtigsten vertraglichen Regelungen mit den Ärzten, Zahnärzten, Biologen, Apothekern und Kliniken wurde erste einige Monate nach dem Start des neuen Systems erzielt.
Der Aufbau des neuen Systems
Die Umsetzung des neuen Krankenversicherungssystems erfolgte schrittweise und begann am 1. Juli 2007; die einzelnen Schritte beinhalteten folgende Maßnahmen:
- Erhöhung der Beiträge: die Beitragssätze werden jährlich über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren (je nach System) angehoben, bis für alle derselbe Satz gilt.
- Versichertenkategorien: das neue System gilt für alle mit Ausnahme der Studenten und Arbeitnehmer mit geringen Einkommen, die weiterhin die gleichen Leistungen wie bisher erhalten und erst später von der Reform betroffen sein werden.
- Leistungen: die Öffnung gegenüber der privaten Gesundheitsversorgung erfolgt in zwei Phasen. Die erste betrifft die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt, bestimmte chronische Krankheiten sowie eine Liste von chirurgischen Eingriffen. Der Versicherte konnte aufgrund zuvor geschaffener Regeln zwischen der nachträglichen Kostenerstattung und der direkten Bezahlung durch die Krankenkasse wählen.
Diese erste Phase, die nur ein Jahr dauerte, erlaubte es den drei Hauptakteuren (Kasse, Leistungsempfänger und –erbringer) sich mit dem neuen System vertraut zu machen. In diesem Zeitraum wurden auch zwei weitreichende Verwaltungsoperationen umgesetzt: die Wahl zwischen den Optionen durch die Versicherten (Wahl zwischen ‚staatlicher Option‘, ‚privater Option‘ und Kostenerstattungssystem) und in der Folge die Ausgabe und der Versand der Behandlungskarten.
Die zweite Phase besteht in der Umsetzung aller Komponenten des Systems. Sie begann am 1. Juli 2008.
Jeder Phase der Umsetzung der Reform gingen zudem zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der CNAM und die vertraglich gebundenen Leistungsträger voraus und begleiteten die Reform auch danach. Eine breite Medienkampagne sollte die Nutzer über das neue System und die Neuregelungen informieren; sie wird in den kommenden Monaten bzw. Jahren weitergeführt.
Der Staat gibt nun der Modernisierung des Krankenversicherungssystems Vorrang, indem er vermehrt auf neue Technologien setzt, insbesondere auf der Ebene des Datenaustausches zwischen der CNAM und ihren Partnern.
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Reformen der sozialen Sicherheit
aus Argentinien, der Volksrepublik China, Frankreich, Gabun, Griechenland, der Islamischen Republik Iran, Malaysia, Pakistan, den Philippinen, Schweden, der Schweiz, Südafrika, der Tschechischen Republik, und der Türkei
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Die Beobachtungsstelle der sozialen Sicherheit der IVSS hat eine Auswahl kürzlich durchgeführter Reformen von Systemen des Sozialschutzes zusammengestellt. Der Artikel enthält Hyperlinks zu einer vollständingen Beschreibung der Reformen in den IVSS-Länderprofilen.
Argentinien: Abschaffung des auf individueller Kapitaldeckung basierenden Rentensystems
Nach vierzehnjährigem Bestehen hat die argentinische Regierung beschlossen, das auf individueller Kapitaldeckung basierende Rentensystem abzuschaffen und es mit dem staatlichen System im Umlageverfahren zusammenzuführen, wobei Argentinien das erste Land ist, das einen vergleichbaren Schritt vollzieht.
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IVSS-Länderprofil: Argentinien >>
Volksrepublik China: Jüngste Fortschritte bei der Ausweitung der sozialen Absicherung
Im September 2008 beliefen sich die Versichertenzahlen der fünf Sozialversicherungsprogramme für Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und Mutterschaft auf 214,74 Millionen, 273,99 Millionen, 122,03 Millionen, 134,59 Millionen beziehungsweise 87,97 Millionen, was Zuwächsen um 13,37 Millionen, 50,88 Millionen, 5,58 Millionen, 12,86 Millionen beziehungsweise 10,22 Millionen gegenüber Ende 2007 entsprach.
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Volksrepublik China: China ergreift spezielle Maßnahmen der sozialen Sicherheit zur Unterstützung von Erdbebengebieten
In Übereinstimmung mit einer Reihe zentraler Richtlinien und unter Rückgriff auf die internationalen Erfahrungen im Bereich des Wiederaufbaus nach Katastrophen, die kürzlich auf einem in Peking veranstalteten gemeinsamen Seminar der IAO und des Ministeriums für Personalverwaltung und Soziale Absicherung (MOHRSS) vorgestellt wurden, setzte die am stärksten betroffene Provinz Sichuan rasch "Richtlinien für Grundsatzmaßnahmen zur Unterstützung der Wiederinstandsetzung der Infrastruktur und des Wiederaufbaus nach dem Erdbeben von Wenchuan" in Kraft, die im Bereich der sozialen Sicherheit vor allem die folgenden Sondermaßnahmen vorsahen.
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Frankreich: Reform der Sondersysteme
Angesichts der gleichen demografischen und finanziellen Probleme, welche die französische Regierung 1993 und 2003 veranlassten, die Renten des Privatsektors, der Selbständigen, Bauern und Beamten neu zu regeln, waren auch eine Reihe von besonderen Rentensystemen Gegenstand einer Reform, die am 1. Juli 2008 in Kraft trat.
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Gabun: Die Kasse für soziale Sicherheit modernisiert ihre Gesundheitsstrukturen
Nach einem zweijährigen Audit, das von der 2004 eingesetzten Generaldirektion und dem Verwaltungsrat der Landeskasse für soziale Sicherheit (CNSS) von Gabun in Auftrag gegeben und von höchster Stelle angeregt worden war, hat sich die Kasse 2006 einem breiten Reformprogramm im Gesundheitsbereich unterzogen.
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Griechenland: Reform des Systems der sozialen Sicherheit
Im April 2008 wurde ein neues Gesetz zur Reform des griechischen Systems der sozialen Sicherheit verabschiedet, das seine Nachhaltigkeit und seine Fähigkeit sichern soll, den Sozialschutzbedarf der Bürger des Landes zu decken.
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Islamische Republik Iran: Bemühungen um eine Ausdehnung der Deckung der sozialen Sicherheit
In den letzten Jahren wurden Bemühungen unternommen, um die effektive Deckung durch die soziale Sicherheit auszudehnen. So war im Rahmen des Vierten Plans für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, der Ende 2009 abgeschlossen sein wird, vorgesehen, die Zahl der versicherten Erwerbstätigen im System der sozialen Sicherheit auf 10 Millionen zu erhöhen.
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Malaysia: "Jenseits von Ersparnissen" - eine neue Leistungsstruktur
Im Mai 2007 verabschiedete das malaysische Parlament eine Neufassung des Gesetzes über den Angestelltenvorsorgefonds (AVF) von 1991, die zu einer höheren Sparquote zugunsten der Altersvorsorge führen sollte. Etwa 11,4 Millionen Mitgliedern des AVF dürfte das neue Gesetz zugute kommen, das auch als Initiative "Jenseits von Ersparnissen" des AVF bezeichnet wird.
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Pakistan: Verbesserung der Deckung
Die bestehende Regelung der sozialen Sicherheit der Beschäftigten (The Provincial Employees Social Security Ordinance), die für das gesamte Staatsgebiet Pakistans Geltung hatte, beschränkte die Deckung durch die soziale Sicherheit, insbesondere in der Krankenversicherung, auf Personen, die nicht mehr als PKR 5.000 verdienten. Mit der kürzlich erfolgten Anhebung des Mindestlohns auf PKR 6.000 wäre allerdings die große Mehrheit der Arbeitnehmer von der Anwendung dieses Systems ausgeschlossen worden. Um dem Rechnung zu tragen, wurde das Gesetz geändert.
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Philippinen: Einrichtung eines freiwilligen Altersvorsorgekontos
Mitte 2008 billigte der Philippinische Kongress ein Gesetz zur Einführung eines persönlichen Vorsorgesparplans mit der Bezeichnung Persönliches Vermögens- und Ruhestandskonto (Personal Equity and Retirement Account - PERA), das die finanzielle Absicherung von älteren Bürgern der Philippinen im Ruhestand gewährleisten soll.
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Schweden: Obligatorische Arbeitslosenversicherung ab 2009
Die schwedische Regierung plant die Einführung einer obligatorischen einkommensabhängigen Arbeitslosenversicherung für alle Beschäftigten ab Juli 2009, weil fast ein Viertel der Erwerbsbevölkerung derzeit diesbezüglich nicht abgesichert ist.
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Schweiz: Harmonisierung der Familienbeihilfen zwischen den Kantonen
Das 2006 verkündete Bundesgesetz über die Familienzulagen (LAFam), das zum ersten Mal Mindestsätze auf nationaler Ebene einführt tritt mit Anfang des Jahres 2009 in Kraft.
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Südafrika: Gleicher Zugang zur Altersbeihilfe
Die südafrikanische Regierung hat im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ein neues Gesetz eingeführt. Das von der Nationalversammlung im Mai 2008 angenommene neue Gesetz erleichtert den Zugang zur Altersbeihilfe (old age grant - OAG) und stellt das Zugangsalter für Frauen und Männer gleich.
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Tschechische Republik: Zweite Stufe der Rentenreform
Am 20. Oktober 2008 beschloss das tschechische Kabinett die zweite Phase. Sie sieht die Umwandlung der Verwaltungen der derzeitigen Rentensysteme und -fonds in private Rentenunternehmen vor.
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Türkei: Umsetzung des Reformpakets im Bereich der sozialen Sicherheit
Im April 2008 billigte das türkische Parlament die Gesetzgebung zur Reform im Bereich der sozialen Sicherheit, die eine Bedingung für die Freigabe eines Darlehens in Höhe von 1,3 Milliarden US-Dollar vom Internationalen Währungsfonds ist.
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Neue Gute-Praxis-Datenbank in der sozialen Sicherheit
Eine einzigartige Informationsquelle über Entwicklungen in der Praxis der sozialen Sicherheit
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Die Identifikation und Verbreitung von Beispielen guter operationeller und administrativer Praxis sind für die Stärkung der sozialen Sicherheit von grundlegender Bedeutung. Die IVSS versteht unter guter Praxis jegliche Form von Erfahrungen (z.B. Aktionen, Maßnahmen, Verfahren, Programme, Projekte oder Technologien), die eine Organisation der sozialen Sicherheit umsetzt, um eine Verbesserung der administrativen und operationellen Kapazitäten zu fördern. Gute Praxis sollte somit auch eine effiziente und effektive Umsetzung der Programme unterstützen.
Im November 2008 lancierte die IVSS eine neue Gute-Praxis-Datenbank in der sozialen Sicherheit, um eine einzigartige Informationsquelle über Entwicklungen in der Praxis der sozialen Sicherheit zur Verfügung zu stellen. Die Datenbank wird innovative und erfolgreiche Maßnahmen, die von Sozialversicherungsträgern im Rahmen ihrer Mission durchgeführt wurden, bekannter machen. Durch das Sammeln und Verbreiten von Beispielen guter Praxis will die neue Datenbank den Austausch von Erfolgen unter den Akteuren der sozialen Sicherheit fördern, und, was ebenso wichtig ist, darüber informieren‚ warum, wie und unter welchen Bedingungen solche Erfolge möglich wurden. Sie dient auch dazu, dass wertvolle institutionelle Informationen und Lernprozesse festgehalten und mit anderen geteilt werden.
Das IVSS-Sekretariat hat den Begriff Gute Praxis in einen umfassenden methodologischen Rahmen gestellt. Dieser beinhaltet eine Definition, bestimmt den Begriffsrahmen und die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine Maßnahme als gute Praxis qualifizieren zu können.
Die IVSS geht davon aus, dass jedes Gute-Praxis-Beispiel in einem spezifischen Kontext zu beurteilen ist und danach, inwieweit es den Zielen einer dynamischen sozialen Sicherheit dient. Eine gute Praxis sollte greifbare Ergebnisse zeitigen, die in Einklang mit den gesetzten Zielen stehen oder vielversprechend sind (entweder aufgrund positiver vorläufiger Ergebnisse oder weil gute Gründe für ihre Effektivität sprechen). Sie sollte auch eine nützliche Lernerfahrung bieten und replizierbar sein.
Die von der IVSS für die Datenbank ausgewählten guten Praktiken konzentrieren sich auf Themen, die im Einklang mit den im Programm- und Haushalt festgelegten Prioritäten der Vereinigung stehen:
- Verwaltungsstrukturen (Governance) und Führungskompetenz
- Risikomanagement und Bewältigung des Wandels
- Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) als strategisches Managementinstrument
- Einhaltung der Beitragspflicht und Beitragseinzug
- Ausweitung der Deckung - Demografischer Wandel
Die vorgestellten guten Praktiken stammen alle aus Mitgliedsinstitutionen der IVSS und wurden im Zuge der laufenden Tätigkeit der elf IVSS-Fachausschüsse und der Ausschreibung des IVSS-Preises Gute Praxis gesammelt. Eine Zusammenfassung der Beispiele guter Praxis, die in die Datenbank aufgenommen werden, wird regelmäßig im Beobachter der sozialen Sicherheit veröffentlicht.
Wir möchten alle Mitgliedsinstitutionen der IVSS einladen, Gute-Praxis-Beispiele für die neue Datenbank einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf dem ISSANET, dem Extranet für Mitglieder.
Mehr Information:
Gute-Praxis-Datenbank in der sozialen Sicherheit >>
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Mehr Ungleichheit trotz Wachstum? Einkommensverteilung und Armut in OECD-Ländern
Neuer Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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Laut einem neuen OECD-Bericht hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten die Kluft zwischen Reich und Arm in mehr als drei Viertel der OECD-Länder vergrößert.
Länder mit einer breiten Einkommensverteilung verzeichnen im Allgemeinen mehr Einkommensarmut. Auch die soziale Mobilität ist in Ländern mit einem hohen Grad der Ungleichheit wie Italien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten niedriger und in den skandinavischen Ländern, wo das Einkommen gleichmäßiger verteilt ist, höher.
Der Bericht ist in deutscher, englischer und französischer Sprache verfügbar. Zusammenfassungen werden in 21 Sprachen angeboten.
Download (externer Link):
Mehr Ungleichheit trotz Wachstum? Einkommensverteilung und Armut in OECD-Ländern
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Soziale Ausgrenzung älterer Menschen: eine vergleichende Studie zu EU-Mitgliedstaaten
Neuer Bericht des European Network of Economic Policy Research Institutes (Europäisches Netzwerk wirtschaftspolitischer Forschungsinstitute)
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Die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung ist eines der zentralen Ziele von Rentensystemen. Der Bericht "Social Exclusion of the Elderly: A Comparative Study of EU Member States" (Soziale Ausgrenzung älterer Menschen: eine vergleichende Studie zu EU-Mitgliedstaaten) konzentriert sich auf die soziale Ausgrenzung älterer Menschen (definiert als die Altersgruppe der über 55-Jährigen) in den EU-Mitgliedstaaten.
Soziale Ausgrenzung wird als der Status von Personen in Bezug auf vier Dimensionen konzeptionell erfasst. Zwei dieser Dimensionen – materielle Entbehrung und soziale Rechte – sind struktureller Natur. Die anderen beiden – soziale Partizipation und normative Integration – betreffen das soziale Umfeld und subkulturelle Faktoren. Aus diesen Dimensionen kann eine Variable für soziale Ausgrenzung errechnet werden. Die ursprüngliche Methode zur Messung sozialer Ausgrenzung wurde unter Verwendung eines speziellen Datenbestands in den Niederlanden entwickelt und erprobt. In dieser Studie wurde das Messverfahren auf EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet, indem Sekundäranalysen verschiedener Erhebungen durchgeführt wurden.
Download (externer Link):
Social Exclusion of the Elderly: A Comparative Study of EU Member States (nur in englischer Sprache verfügbar)
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Afrikanische Führungskräfte fordern mehr politisches Engagement zugunsten der sozialen Sicherheit
Ergebnisse des Regionalforums für soziale Sicherheit in Afrika
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Afrikanische Führungskräfte aus dem Bereich der sozialen Sicherheit von 35 Ländern forderten auf dem ersten Regionalforum für soziale Sicherheit in Afrika, der sozialen Sicherheit mehr politische Priorität zu geben.
Zum Abschluss der Veranstaltung, die in Kigali, Ruanda, stattfand, bestätigten die Teilnehmer eines hochrangig besetzten Gipfels für soziale Sicherheit die zentrale Rolle der letzteren für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung in der Region, stellten aber auch fest, dass ein stärkerer politischer Wille erforderlich sei, wenn die Deckung der sozialen Sicherheit einem größeren Bevölkerungskreis zugutekommen soll.
„Die Diskussion hier hat deutliche Botschaften formuliert”, sagte Hans-Horst Konkolewsky, Generalsekretär der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), die das Forum gemeinsam mit der Kasse für soziale Sicherheit von Ruanda organisiert hat.
„Erstens sollte die soziale Sicherheit ganz oben auf die politische Tagesordnung Afrikas gesetzt werden, da sie erwiesenermaßen in der Lage ist, eine sozial integrierende und wirtschaftlich produktive Entwicklung sicherzustellen. Zweitens sind stärkere Bindungen zwischen den Organisationen der sozialen Sicherheit und anderen nationalen und internationalen Akteuren, darunter Finanzinstitutionen und Geber, von zentraler Bedeutung, wenn Fortschritte erzielt werden sollen. Drittens können innovative Ansätze, die in der afrikanischen Kultur und Tradition wurzeln, eine wichtige Rolle bei der Ausdehnung der Deckung der sozialen Sicherheit spielen, wie die Beiträge für den IVSS-Preis für gute Praxis gezeigt haben“, sagte er.
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Führungskräfte der sozialen Sicherheit waren sich darüber einig, dass sie eine besondere Verantwortung trügen, die politischen Entscheidungsträger mit dem nötigen Fachwissen zur Entwicklung von nationalen Systemen der sozialen Sicherheit und den administrativen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung zu versorgen.
„Ein günstiger Augenblick“ für die soziale Sicherheit
In seiner Eröffnungsrede auf dem Forum stellte der Premierminister von Ruanda, Bernard Makuza, fest, dass dies ein „günstiger Augenblick“ für die soziale Sicherheit Afrikas sei und forderte die Verantwortungsträger in Afrika auf, afrikanische Lösungen zu finden, um die Hindernisse bei der Ausdehnung der Deckung zu überwinden.
„Die soziale Sicherheit spielt eine zentrale Rolle für die Entwicklung Afrikas. Verschiedene Systeme der sozialen Sicherheit haben unterschiedliche Auswirkungen auf Wachstum, Lebensstandard der Menschen und Armutsbekämpfung“ sagte Bernard Makuza. „Wenn die Politik der sozialen Sicherheit richtig gestaltet wird, insbesondere aber den Realitäten und Prioritäten eines Landes gerecht wird, kann der angestrebte wirtschaftliche Umbau in den meisten Entwicklungsländern beschleunigt werden.“
Die 300 Teilnehmer des Regionalforums für soziale Sicherheit in Afrika erörterten neue Analysen zur sozialen Sicherheit auf dem Kontinent und erfuhren, dass die soziale Sicherheit wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt. Ein neuer IVSS-Bericht, der auf dem Forum lanciert wurde ( Dynamic Social Security for Africa: An Agenda for Development) enthält Beispiele für eine erhebliche Ausdehnung der Deckung der sozialen Sicherheit, anerkennt jedoch, dass in Afrika erhebliche Deckungslücken fortbestehen.
Redner auf dem Forum gaben Beispiele dafür, wie die Einführung eines universellen Rentensystems eine aktivere Rolle der älteren Menschen in der Gesellschaft förderte, wie ein verstärkter sozialer Gesundheitsschutz die Lebensbedingungen einiger der ärmsten Bevölkerungsgruppen in der Region direkt verbessert hat und dass eine gute Verwaltungsführung in den Institutionen eine Voraussetzung für öffentliches Vertrauen und die Tragfähigkeit der Systeme ist.
Deutliches Engagement
James Musoni, der Finanzminister von Ruanda, erinnerte die Teilnehmer des Forums daran, wie wichtig Reformen für eine Verbesserung der Verwaltungsführung und das Erbringen von Leistungen der sozialen Sicherheit sind.
„Die Reform der sozialen Sicherheit ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung Afrikas, sie ist aber keine einfache Aufgabe. Sie setzt präzise Forschung, Beteiligung aller Betroffenen und ein starkes politisches Engagement voraus. Wir sind uns der vor uns liegenden Schwierigkeiten voll bewusst, aber wir verfolgen die uns gestellten Aufgaben unbeirrt weiter, da die Vorteile unserer Meinung nach die Kosten aufwiegen“, sagte James Musoni.
IVSS-Preis für gute Praxis in Afrika
Auf dem Forum erhielten Institutionen aus Kenia und Marokko für ihre Bemühungen um die Verbesserung der Systeme der sozialen Sicherheit in ihren Ländern den erstmalig verliehenen Preis der IVSS für gute Praxis. Sechzehn weitere Initiativen aus der Region erhielten Bescheinigungen für besondere Verdienste.
In den kommenden beiden Jahren wird die IVSS regionale Foren für soziale Sicherheit in Amerika, Asien und der Pazifikregion sowie Europa organisieren, die das Weltforum für soziale Sicherheit vorbereiten, das 2010 in Kapstadt, Südafrika, stattfindet.
Mehr Information:
Weitere Informationen über das Regionalforum für soziale Sicherheit in Afrika und eine Zusammenfassung der Ergebnisse des IVSS-Wettbewerbs für gute Praxis finden Sie auf der Webseite der IVSS: www.issa.int/rssf08 >>.
Videos: Stimmen aus Afrika >> (auf englisch und französisch)
Foto: Pressekonferenz mit IVSS-Präsidentin Corazon de la Paz-Bernardo (rechts), IVSS-Generalsekretär Hans-Horst Konkolewsky, James Musoni, dem Finanzminister Ruandas (links), und Henry Gaperi, Generaldirektor der Kasse für soziale Sicherheit von Ruanda.
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Dynamische soziale Sicherheit für Afrika: Eine Agenda für Entwicklung
Neuer Bericht der IVSS analysiert die wichtigsten neueren Entwicklungen und Trends in der sozialen Sicherheit Afrikas
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Der Bericht "Dynamic Social Security for Africa: An Agenda for Development" (Dynamische soziale Sicherheit für Afrika: Eine Agenda für Entwicklung) analysiert die wichtigsten neueren Entwicklungen und Trends in der sozialen Sicherheit Afrikas. Er zeigt Fortschritte in mehreren wichtigen Bereichen, darunter Verbesserungen in der Verwaltung und bei der Ausdehnung der Deckung.
Anhand von Beispielen aus allen Teilen des Kontinents zeigt der Bericht wie politische Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit zu Armutsbekämpfung, Zugang zur Gesundheitsversorgung und einem besseren Schutz der zuvor nicht abgedeckten Gruppen geführt hat, darunter ältere Menschen und solche, die im informellen Sektor tätig sind.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass in den letzten Jahren bei der Verbesserung sozialer Sicherheit in Afrika bedeutende Fortschritte erzielt wurden. Trotzdem bleiben große Herausforderungen für Afrika bestehen. Die Deckung ist in den meisten Ländern weiterhin beschränkt und Millionen von Menschen in Afrika haben keinen Sozialschutz.
Der Bericht identifiziert Prioritäten wie die Alterssicherung, den sozialen Gesundheitsschutz und eine bessere Governance, die innovativ und durch Zusammenarbeit angegangen werden müssen, damit die soziale Sicherheit ihre Rolle in der sozialen Entwicklung des Kontinents spielen kann. Er fordert die politischen Entscheidungsträger auf sicherzustellen, dass die soziale Sicherheit dauerhafter Bestandteil nationaler Strategien zur Armutsbekämpfung, für ein den Armen zugutekommendes Wachstum und der Schaffung nachhaltiger Lebensgrundlagen wird.
Mehr Information:
Bericht >> (auf englisch und französisch verfügbar)
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Berichts:
Für eine dynamische soziale Sicherheit in Afrika: Ausweitung des Sozialschutzes begünstigt Entwicklung >> (Sozialpolitik im Brennpunkt 7)
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