ANALYSE - Ausweitung der sozialen Sicherheit: Chancen und Herausforderungen
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Es wird allgemein anerkannt, dass die Deckung durch die soziale Sicherheit eine der ältesten, komplexesten, aber auch wichtigsten Fragen ist, vor denen politische Entscheidungsträger stehen. Die IVSS hat sich mit der Frage der Ausweitung der Deckung durch die soziale Sicherheit bei zahlreichen Gelegenheiten befasst, auf Konferenzen, in Veröffentlichungen und im Rahmen der IVSS-Initiative. Sie hat auch mit anderen internationalen Organisationen zusammengearbeitet, insbesondere unterstützte sie das Internationale Arbeitsamt (IAA) bei dessen weltweiter Kampagne für eine Deckung durch die soziale Sicherheit für alle.
Die Ausweitung der Deckung wurde von den IVSS-Mitgliedern in der Mitgliederbefragung 2006 als eine vorrangige Tätigkeit eingestuft. Daher definiert IVSS-Programm und -Haushalt 2008-2010 als eine der wichtigsten Prioritäten, die Fähigkeit der Mitgliedsorganisationen zu verbessern, an der Ausweitung der Deckung durch die soziale Sicherheit zu arbeiten. Zu diesem Zweck wurde vom IVSS-Vorstand auf seiner Tagung im Januar 2008 eine Task Force unter Leitung von Prof. Carmelo Mesa-Lago geschaffen, eines weltbekannten Experten in sozialer Sicherheit. Diese Task Force wird der IVSS voraussichtlich Vorgaben für ihre Rolle in Bezug auf die Ausweitung der Deckung und auf mögliche Wege machen, die Fähigkeit von IVSS-Mitgliedsorganisationen weiter zu verbessern, zur Ausweitung der Deckung in ihren Ländern beizutragen.
Um die Arbeit der Task Force zu unterstützen wird die IVSS-Einheit für Politikanalyse und Forschung Herausforderungen identifizieren und die wichtigsten politischen Fragen abstecken, die sich heute zur Ausweitung der sozialen Sicherheit stellen. Zu den Punkten, die in diesem Rahmen untersucht werden, gehört die Analyse des Kompetenzbereichs, der Bandbreite und des Potenzials von Verwaltungen der sozialen Sicherheit.
Soziale Sicherheit ist ein Thema nicht nur für die Entwicklungsländer, denn Deckungslücken betreffen Entwicklungs- wie Industrieländer, allerdings auf unterschiedliche Art. Wie auf der Internationalen IVSS-Forschungskonferenz über soziale Sicherheit 2007 in Warschau diskutiert wurde, ist die Ausweitung der Deckung auf Personen, die durch das Netz der sozialen Sicherheit rutschen, und auf solche in prekären Arbeitmarktsituationen eine bedeutende Herausforderung sowohl in OECD-Ländern als auch in Transformationsländern.
In Entwicklungsländern verfügt bei Renten- und Gesundheitsversorgung nur ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung über eine angemessene Deckung, während mehr als die Hälfte der Einwohner überhaupt keine Deckung hat. Am häufigsten werden vor allem in beitragspflichtigen Systemen die Arbeitnehmer im Landwirtschaftsbereich, informelle Arbeitnehmer in städtischen Gebieten und unbezahlte Arbeitnehmer in Familienbetrieben ausgeschlossen, wobei ein unverhältnismäßig hoher Anteil der Betroffenen Frauen sind.
Die Deckung durch die soziale Sicherheit lässt sich durch viele Instrumente steigern. In der europäischen Geschichte gab es vor den Institutionen der beitragspflichtigen sozialen Sicherheit eine Vielzahl von Systemen für Sozialhilfe und Unterstützung auf Gegenseitigkeit, Genossenschaften, Nichtregierungs- und konfessionelle Organisationen, Gewerkschaften und soziale Verantwortung der Unternehmen. Die Ausweitung der sozialen Sicherheit war ein dynamischer und stark vom Kontext geprägter Prozess, der mannigfaltige Formen annahm und sich durch Innovation, Lehren aus guter Praxis und Koordination und Regulierung des öffentlichen Sektors im Interesse von Gleichheit und maximaler Risikostreuung weiterentwickelte.
Die soziale Sicherheit durchläuft heute in den Entwicklungsländern einen ähnlichen Prozess. Die IVSS-Mitglieder spielen eine aktive Rolle in bestimmten Teilen davon und eine diskretere – aber keineswegs unbedeutende – Rolle in anderen Teilen, die von der Regierung, der Zivilgesellschaft, konfessionellen Organisationen, traditionellen Sterbekassen, Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Mikrofinanzierer, Gewerkschaften, Berufsgruppen, Spendern, Entwicklungsbanken oder nationalen Gesetzgebungen getragen werden.
Die Ausweitung der Deckung erfordert einen ausgeprägten politischen Willen und Kompetenz nicht nur in Verwaltungen der sozialen Sicherheit, sondern auch in der Regierung. Ministerien, die für die soziale Sicherheit verantwortlich sind, leiden oft unter beschränkten Ressourcen und Kapazitäten, insbesondere in Entwicklungsländern.
Die größte Herausforderung besteht darin, die Verbindung zwischen steuerfinanzierten und beitragspflichtigen Systemen der sozialen Sicherheit innerhalb eines breiten sozialpolitischen Rahmens zu gestalten und praktisch umzusetzen. Ein solcher Rahmen würde unter anderem Systeme zur Unterstützung von Familien, Ersparnisse und die Anhäufung persönlicher Vermögenswerte wie Wohnraum vorsehen.
Aus Sicht der Forschung muss man bei der Integration formeller und informeller Systeme in ein umfassendes nationales System Schritt für Schritt vorgehen. Viel versprechende Ansätze sind gemeinsames Risikopooling und Rückversicherung, verbesserte Verwaltungsverfahren (Erfassung, Bearbeitung von Anträgen und IT-Systeme) sowie gemeinsame Verhandlungen und Verträge mit Dienstleistern. Schließlich sollte die Integration auf integrierter und schlüssiger Politikplanung, einem verstärkten öffentlichem Bewusstsein für landesweiten sozialen Zusammenhalt und einem Engagement für grundlegende universelle Deckung aufbauen.
Wir sind davon überzeugt, dass Institutionen der sozialen Sicherheit – also IVSS-Mitglieder – angesichts all dieser Herausforderungen eine aktive Rolle dabei übernehmen können und sollen, die soziale Sicherheit so zu gestalten, dass sie Personen ohne Deckung erreicht. Dazu muss unbedingt eine IVSS-Strategie über Deckung definiert werden, die ihre Rolle und Prioritäten festlegt und den Mitgliedsorganisationen bei ihren Anstrengungen zur Ausweitung der Deckung hilft. Dies ist im Wesentlichen der Auftrag der Task Force, die ihre Arbeit schon bald aufnimmt.
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REFORM - China: Ausweitung der Arbeitsunfallversicherung auf Bauern-Arbeiter
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Die Anstrengungen der chinesischen Regierung zur Ausweitung der Arbeitsunfallversicherung (WII) werden sich 2008 vor allem auf die Bauern-Arbeiter - ehemalige Bauern, die nun als Lohnarbeiter ihren Lebensunterhalt verdienen - konzentrieren. Deren Gesamtzahl wird auf rund 210 Millionen geschätzt, von denen 80 Millionen vor Ort nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen und 130 Millionen Binnenwanderarbeiter sind, die (mehr als einen Monat pro Jahr) außerhalb ihrer Heimatdörfer und städte verbringen.
Infolge der städtischen Ausrichtung der bestehenden Systeme und einer klaren Stadt-Land-Trennung aufgrund des Systems der staatlichen Haushaltsregistrierung (Hukou) wurden die meisten inländischen Wanderarbeitnehmer, trotz des rasanten Wirtschaftswachstums der letzten 30 Jahre, von den Strukturen der sozialen Sicherheit ausgeschlossen.
Die chinesische Arbeitsunfallversicherung, die erst 1996 mit der Einführung der "Versuchsweisen Maßnahmen zur Arbeitsunfallversicherung von Unternehmensbeschäftigten" ins Leben gerufen wurde, hat sich zu einem der größten Arbeitsunfallversicherungssysteme der Welt entwickelt. Ende 2007 gehörten ihr insgesamt 121.55 Millionen Menschen an (davon rund 40 Millionen ehemalige Bauern, die heute Binnenwanderarbeiter sind) im Vergleich zu 45.75 Millionen Ende 2003.
Entwicklung der chinesischen Arbeitsunfallversicherung 2003-2007
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Jahr
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Zahl der versicherten Personen (Mio.)
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Davon Bauern-Arbeiter (Mio.)
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Leistungs- empfänger (10.000)
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Einnahmen gesamt (CNY 100 Mio.)
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Ausgaben gesamt (CNY 100 Mio.)
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Akkumulierte Gesamtmittel (CNY 100 Mio.)
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2003
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45.75
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(k.A.)
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33
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38
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27
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91
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2004
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68.45
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(k.A.)
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55
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58
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33
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119
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2005
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84.78
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12.52
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65
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93
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48
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164
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2006
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102.68
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25.37
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78
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122
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68,5
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193
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2007
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121.55
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39.66
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94
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163 (geschätzt)
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87 (geschätzt)
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250 geschätzt)
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Quelle: Die Zahlen für 2003-2006 sind den auf der Website des chinesischen Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit (MOLSS/www.molss.gov.cn) veröffentlichten, jährlichen statistischen Kommuniqués entnommen, während die Zahlen für 2007 auf einer (auf derselben Website veröffentlichten) Pressenotiz des im Januar 2008 in Zuozhou abgehaltenen WII-Seminars und auf Schätzungen eines leitenden MOLSS-Beamten beruhen.
Die Mittel, die meistens auf der Ebene der Kreise und Gemeinden zusammengefasst und verwaltet werden, stammen ausschließlich aus Beitragszahlungen der Arbeitgeber (rund 1 Prozent des Gehalts). Die Zahlungen werden nach einem gestaffelten Satz (0.5, 1 bzw. 2 Prozent für die Sektoren 1, 2 bzw. 3) bzw. einem variablen Satz (abhängig von dem jeweiligen Unternehmen; die Festlegung erfolgt alle ein bis drei Jahre entsprechend der Unfallrate des Unternehmens im vorhergegangenen Zeitraum*) berechnet. Ziel ist die Schaffung eines dreigliedrigen Systems, in dem Entschädigung, Prävention und Rehabilitation aufeinander abgestimmt sind.
Im Juni 2004, ein halbes Jahr nach Einführung der Verordnung über Arbeitsunfallversicherung, veröffentlichte das chinesische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (MOLSS) das Rundschreiben bezüglich der Beteiligung von Bauern-Arbeitern an der Arbeitsunfallversicherung, in dem Vorschläge zu einer Reihe von einschlägigen Politiken und Maßnahmen gemacht wurden.
Im Mai 2006 rief das MOLSS unter der Bezeichnung Ping An Programm (Programm Frieden und Sicherheit) eine landesweite Kampagne ins Leben, mit dem Ziel alle Bauern-Arbeiter, die in besonders gefährlichen Branchen (wie Bergbau oder Bauwesen) beschäftigt sind, innerhalb von drei Jahren in das System der Arbeitsunfallversicherung einzugliedern. Eine landesweit abgestufte Quote wurde festgesetzt und auf verschiedene Provinzen und Regionen aufgeteilt, um eine kontinuierliche Erweiterung des versicherten Personenkreises zu erreichen. Allein im Jahr 2007 waren 14.29 Millionen mehr Bauern-Arbeiter im System der Arbeitsunfallversicherung abgesichert als im Vorjahr.
Für 2008, das letzte Jahr des Programms, plant die Regierung im Wesentlichen, bis zum Jahresende alle im Baugewerbe tätigen Bauern-Arbeiter in die Versicherung einzugliedern. Daneben hat rund die Hälfte der Provinzen und Regionen spezielle Maßnahmen zur Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf Einzelunternehmen mit Lohnarbeitskräften ergriffen. Diejenigen, die dies nicht getan haben, wurden angehalten, die entsprechenden Schritte zu beschleunigen.
Nach Aussagen eines leitenden Beamten des MOLSS hat sich die Arbeitsunfallversicherung zum Ziel gesetzt, bis Ende 2008 insgesamt 128 Millionen Menschen, darunter 46 Millionen Bauern-Arbeiter unter ihren Versicherungsschutz zu stellen.
* In einem am 15. Februar 2006 vom MOLSS veröffentlichten Rundschreiben bezüglich der Beiträge zur Arbeitsunfallversicherung werden sämtliche Branchen und Gewerbe in drei Sektoren untergeteilt: unter Sektor 1 fallen ungefährliche Branchen wie etwa Bankwesen, Post- und Telekommunikationsdienstleistungen oder öffentlicher Nahverkehr, Sektor 2 bezieht sich auf Branchen der mittleren Gefahrenstufe wie zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Viehzucht bzw. Textil- oder Pharmaindustrie, während in Sektor 3 gefährliche Branchen wie Mineralölverarbeitung, Herstellung von Chemikalien bzw. Bergbau erfasst werden. Der variable Beitragssatz gilt für Sektor 2 und 3, nicht jedoch für Sektor 1.
Source(s):
http://www.molss.gov.cn/gb/news/2008-02/18/content_225029.htm;
http://www.molss.gov.cn/gb/news/2007-05/18/content-178167.htm;
http://www.molss.gov.cn/gb/zwxx/2006-06/12/content-119277.htm;
http://www.molss.gov.cn/gb/ywzn/2006-02/15/content-106778.htm;
http://www.molss.gov.cn/gb/zwxx/2005-12/14/content-99533.htm; http://www.molss.gov.cn/gb/zwxx/2005-12/14/content-99534.htm
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REFORM - Kenia: Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Einführung einer allgemeinen Grundrente
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Das Amt für Rentenleistungen (RBA), die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde der Altersversorgungssysteme, die den Finanzminister in Fragen der staatlichen Altersversorgungspolitik berät, hat einen Entwurf zur Einführung einer universellen Rente ausgearbeitet. Mit Hilfe dieser Leistung sollen alle älteren Kenianer in den Genuss einer garantierten monatlichen Mindestrente kommen. Es war geplant, den Entwurf dem Kabinett im Februar 2008 zur Annahme vorzulegen.
Aus entsprechenden Berichten geht hervor, dass die Gesamtarmutsquote in Kenia gestiegen ist und weniger als 15 Prozent der Beschäftigten rentenversichert sind. In Verbindung mit der Tatsache einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung, der steigenden Lebenserwartung und der Veränderung der Familienstrukturen ist dadurch das Problem der Altersarmut ins Bewusstsein gerückt. Gleichzeitig hat das Land ein enormes Wirtschaftswachstum verzeichnet, das zu einem Anstieg der staatlichen Einnahmen geführt hat.
Das Rentenpaket sieht vor, dass alle Kenianer, die das gesetzliche Rentenalter von 55 erreichen, unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem beruflichen Status lebenslangen Anspruch auf monatliche Leistungen in Höhe von 70 Prozent der absoluten Armutsgrenze haben, die im Oktober 2007 bei rund KES 2.300 pro Monat lag. Im Rahmen des Systems der allgemeinen Grundrente will die Regierung monatlich rund KES 1.600 an die Bürger des Landes auszahlen, wodurch Gesamtkosten von schätzungsweise rund KES 32 Milliarden entstehen werden. Falls das Maßnahmenpaket verabschiedet wird, soll die zusätzliche finanzielle Belastung des Staates über eine leichte Steuererhöhung, entweder in Form einer allgemeinen Abgabe oder durch Besteuerung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, abgefangen werden. Daneben ist Kenia auch mit einem Anstieg der Rentenausgaben für die beinahe 171.000 Ruhegeldempfänger konfrontiert, die im neuen Finanzjahr schätzungsweise KES 24 Milliarden betragen werden.
Das RBA geht davon aus, dass dieses neue, maßvolle Rentenpaket praktisch, finanzierbar und nachhaltig ist, da garantierte Mindestrenten in Entwicklungsländern als das beste Mittel zur Bekämpfung chronischer Armut unter der älteren Bevölkerung gelten.
Source(s):
Retirement Benefit Authority, Kenya, www.rba.go.ke all Africa.com, 31 October 2007, http://allafrica.com/;
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REFORM - Japan: Harmonisierung der öffentlichen Rentenversicherungen der Beschäftigten
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Im Jahr 2007 billigte das Kabinett ein Paket von Gesetzentwürfen zur Harmonisierung der Unterstützungskassen (Mutual Aid - MA), von denen eine für öffentliche Bedienstete und eine andere für Lehrer an Privatschulen zuständig ist, mit dem System der Angestelltenrentenversicherung (Employees' Pension Insurance - EPI), das für die Beschäftigten der Privatwirtschaft gilt. Anschließend wurden die Gesetzentwürfe dem National Diet (Parlament) zur Beratung vorgelegt. Ziel der Vorschläge ist es, die Gleichheit und Stabilität der öffentlichen Rentensysteme zu gewährleisten und durch Behebung von Unterschieden bei den Beitragssätzen und den Leistungen das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentlichen Rentensysteme zu verbessern.
Derzeit stellt das Rentensystem der Beschäftigten Leistungen zur Verfügung, die zwei oder drei Elemente umfassen. Grundlegendes Element ist die einheitliche Grundrente für alle in- und ausländischen Japaner. Das zweite Element ist eine einkommensabhängige Leistung für Beschäftigte. MA und EPI stellen ihren Mitgliedern jeweils entsprechende Leistungen zur Verfügung. Das dritte Element umfasst freiwillige betriebliche Rentenpläne für Beschäftigte der Privatwirtschaft, die Leistungen über betriebliche Rentenfonds zur Verfügung stellen, sowie ein beschäftigungsabhängiges Altersruhegeld, das im Rahmen des MA öffentlichen Bediensteten und Lehrern an Privatschulen gewährt wird.
Hauptpunkte der Gesetzentwürfe sind folgende:
- Öffentliche Bedienstete und Lehrer an Privatschulen sollen Mitglieder des EPI werden, in dessen Rahmen die Mehrzahl der Beschäftigten abgesichert sind, unabhängig davon, ob sie dem öffentlichen Dienst oder der Privatwirtschaft angehören.
- Leistungen, die bei MA bzw. EPI unterschiedlich sind (z.B. maximales Beitragsalter oder Vorraussetzungen für die Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitsrente), sollen grundsätzlich denen des EPI angeglichen werden.
- Ab 2010 sollen die Beitragssätze des MA, die für öffentliche Bedienstete mit 14,1 Prozent und für Lehrer von Privatschulen mit 11,3 Prozent angesetzt sind, jedes Jahr schrittweise angehoben werden, bis sie schließlich mit den Beitragssätzen des EPI auf gleicher Höhe sind, nämlich bei 18,3 Prozent. Die Rücklagenfonds des MA sollen auf die Rücklagenfonds des EPI transferiert und als gemeinsamer Fonds für alle öffentlichen Rentensysteme der Beschäftigten eingesetzt werden.
- Im Hinblick auf eine effiziente Gestaltung der Geschäftsabläufe sollen die beiden derzeitigen MA-Verwaltungen auch weiterhin für die Beitragserhebung und die Verwaltungsvorgänge bei der Bemessung und Auszahlung von Leistungen verantwortlich sein.
- Das dritte Element des MA (wie oben im zweiten Abschnitt erwähnt) soll abgeschafft werden.
- Der Sozialversicherungsschutz soll auf Teilzeitbeschäftigte, die nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung keinen Anspruch auf Mitgliedschaft im Rentensystem der Beschäftigten haben, ausgedehnt werden.
Für den Fall der Verabschiedung der Gesetzentwürfe werden die Maßnahmen zur Harmonisierung der öffentlichen Rentensysteme der Beschäftigten im Wesentlichen am 1. April 2010 in Kraft treten. Die Ausweitung des Versicherungsschutzes auf Teilzeitbeschäftigte soll vom 1. September 2011 an gelten.
Die Gesetzentwürfe werden derzeit diskutiert.
Source:
Ministry of Health, Labour, and Welfare.
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Veranstaltungshinweise
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In den nächsten Monaten nimmt die IVSS an der Organisation folgender Tagungen teil:
XVIII. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
29.06.2008 - 02.07.2008 | Seoul, Republik Korea Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: eine gesellschaftliche Verantwortung
Der Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist einer der größten internationalen Veranstaltungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Durch den Austausch von Information, Wissen und Erfahrungen über neue Technologien zum Arbeitsschutz, über die Prävention von Berufskrankenheiten und über die Berichterstattung von gemeinsamen Projekten für Sicherheit und Gesundheit leistet der Kongress einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Berufsunfällen und zum Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers.
Regionales Forum für soziale Sicherheit für Afrika 18.11.2008 - 20.11.2008 | Kigali, Ruanda
Das erste Regionale Forum für soziale Sicherheit wird in Zusammenarbeit mit der Kasse für soziale Sicherheit von Ruanda vom 18. bis am 20. November 2008 in Kigali stattfinden. Das Forum bietet sich als ideale Plattform für den Austausch über wichtige regionale Entwicklungen und Prioritäten im Bereich der sozialen Sicherheit an.
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NEWS - Weltkongress: Ein Globales Forum für Prävention
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Vom 29. Juni bis zum 2. Juli 2008 werden sich etwa 4000 Branchenführer, politische Entscheidungsträger und Experten aus mehr als 100 Ländern in Seoul, Republik Korea, zum XVIII. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit treffen.
Dieser alle drei Jahre stattfindende Kongress ist die größte internationale Veranstaltung seiner Art und befasst sich mit dem derzeitigen Stand der Sicherheit in der Arbeitswelt und weltweiten Bestrebungen, sie zu verbessern. Außerdem wird er auch neue Pionierarbeiten in der Forschung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als entscheidende Faktoren für umweltverträgliches nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Entwicklung vorstellen.
Im Rahmen des Kongresses werden zudem auf einem Sicherheits- und Gesundheitsgipfel auf hoher Ebene 50 wichtige Entscheidungsträger aus der ganzen Welt zusammenkommen, darunter Spitzenmanager führender multinationaler Unternehmen, erfahrene Sicherheits- und Gesundheitsspezialisten und Experten der sozialen Sicherheit, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten.
Der Gipfel wird eine richtungweisende Erklärung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verabschieden, die als neue globale Referenz für die Behandlung von Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit anzusehen ist.
"In einer Reihe von Ländern gilt Prävention nach wie vor als ein Kostenfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Wirtschaft beeinträchtigt," erklärte der Generalsekretär der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) Hans-Horst Konkolewsky. "Dieser Weltkongress wird deutlich machen, sie sich Investitionen in die Prävention auf die Produktivität auswirken, das Gesundheitssystem und andere Sozialausgaben entlasten und vor allem menschliches Leiden verhindern."
Laut Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sterben jedes Jahr mehr als 2 Millionen Menschen an den Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, was der Weltwirtschaft Kosten von bis zu 4 Prozent des Welt-BIP verursacht. Auf dem Kongress wird ein neuer Bericht vorgestellt, der die jüngsten Schätzungen der weltweiten Auswirkungen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten enthält und untersucht, was zur Verbesserung der Arbeitssicherheit getan werden kann oder bereits getan wird.
Die Kongressteilnehmer werden sich mit wichtigen Fragen des Risikomanagements befassen, darunter Auswirkungen der informellen Wirtschaft und der Migration auf die Sicherheit bei der Arbeit; Maßnahmen zur Beseitigung von Asbest-Risiken; mögliche Risiken von Nanotechnologien; Geschlechterunterschiede in gefährlichen Berufen; Verbesserung des Arbeitsumfelds durch den Einsatz von Ergonomie; HIV/AIDS und die Arbeitswelt; und viele andere Themen.
Im Rahmen des Kongresses findet auch ein Internationales Film- und Multimedia-Festival mit Dutzenden von Kurzfilmen und Multimedia-Präsentationen über Sicherheit bei der Arbeit statt. Parallel zum Kongress werden auf einer Internationalen Ausstellung über Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnologien und -produkte von mehr als 600 Unternehmen vorgestellt.
Fachbesichtigungen werden organisiert, um vor Ort zu zeigen, wie Sicherheits- und Gesundheitsfragen in verschiedenen Branchen behandelt werden, u.a. bei Samsung Electronics, SK Incheon Oil Refining Company, KIA Motors und die Baustelle der Incheon-Brücke.
Der Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wird alle drei Jahre gemeinsam von der Internationalen Arbeitsorganisation und der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit veranstaltet und will durch den Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen einen Beitrag zur Entwicklung einer "präventiven Sicherheits- und Gesundheitskultur" leisten. Der XVIII. Weltkongress wird von der Koreanischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (KOSHA) zu dem Thema "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: eine gesellschaftliche Verantwortung" ausgerichtet.
Tägliche Berichte, Fotos und Videos vom Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden auf den Websites des Weltkongresses und der Co-Organisatoren verfügbar sein:
XVIII. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: www.safety2008korea.org
Internationale Arbeitsorganisation:
www.ilo.org/global/lang--en/WCMS_093745/index.htm
Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit: www.issa.int
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